Jener 32-jährige Syrer, der im Sommer 2020 die Grazer Synagoge beschädigt und auch den Präsident der Jüdischen Gemeinde Elie Rosen attackiert haben soll, muss sich im Oktober vor Gericht verantworten. Im Dezember des Vorjahres hatte ein Gutachten aus dem Fachbereich Psychiatrie den Verdächtigen für zurechnungsfähig erklärt. Ihm wird unter anderem Nötigung und teils versuchte schwere Körperverletzung vorgeworfen. Die Anklage ist laut Staatsanwaltschaft Graz rechtskräftig.
Der verdächtige Syrer soll am 22. August des Vorjahres Elie Rosen mit einem Holzprügel angegriffen haben. Rosen konnte sich ins Auto retten und blieb unverletzt. Außerdem wurden bei der Synagoge Scheiben zerschlagen und die Mauern beschmiert.
Beim schwul-lesbischen Verein Rosalila Pantherinnen wurden außerdem Schaufenster eingeschlagen. Der Beschuldigte soll all diese Taten bei den Vernehmungen gestanden haben.
Angeklagter ist zurechnungsfähig
Unklar war zunächst, ob er zurechnungsfähig war, aber der Sachverständige bejahte diese Frage. Dennoch hat die Staatsanwaltschaft eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt.
Neben den Delikten, die er auf offener Straße begangen haben soll, muss sich der Syrer auch wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt verantworten, denn er hat sich offenbar in der Untersuchungshaft gegen Maßnahmen der Justizwachebeamten gewehrt. Der Prozess ist für den 21. und 22. Oktober im Grazer Straflandesgericht geplant.
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