Erst am Montag wurde die zeitliche und räumliche Ausdehnung der ersten Abschussbestimmung in Kärntner Gailtal beschlossen. Am Mittwoch hat Agrarlandesrat Martin Gruber einen zweiten Bescheid zur Ausnahme von den Schonvorschriften unterzeichnet. Diesmal für einen sogenannten Problemwolf im Bezirk Spittal.
Der Antrag wurde von der Agrargemeinschaft Unholde Alpen in Oberdrauburg eingebracht. Bis Anfang September soll im Bezirk Spittal ein Problemwolf 28 Nutztiere gerissen haben. „Die Experten sind zum Ergebnis gekommen, dass es keine andere zufriedenstellen Lösung gibt, um weitere Schäden zu verhindern“, so Gruber. Denn die Umsetzung von Herdenschutzmaßnahmen würde alleine schon 170.000 Euro kosten. Das sei für die Tierhalter unzumutbar.
Frist bis zum 20. Oktober
Die Abschussgenehmigung wurde vorläufig bis zum 20. Oktober befristet. Genehmigt wurde sie für die Jagdgebiete Gailberg-Pirknergraben, Schatzbichlalpe, Unholde, Hochstadel, Hochstadelspitz, Schartenalpe und Flaschberg.
Die Jagdausübungsberechtigten in den genannten Jagdgebieten haben bereits im Voraus ihre Mitwirkung an der Umsetzung des Bescheids zugesichert. Nur sie dürfen die Entnahme des Problemwolfs vornehmen. Ein möglicher Abschuss ist unverzüglich an den Wolfsbeauftragten des Landes zu melden.
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