Es war ein ungewöhnlicher Vorstoß, den Rechnungshof-Präsidentin Margit Kraker im TV-Interview machte: Da die türkis-grüne Bundesregierung bislang keinen Gesetzesentwurf zu den Parteifinanzen vorgelegt hat, will die Rechnungshofchefin selbst einen Vorschlag liefern, der dem Rechnungshof mehr Prüfrechte einräumt. Bundesweit ist die Gesetzeslage nicht einheitlich.
Prüfrecht in Salzburg „sehr eingeschränkt“
Auch in Salzburg sind die Kontrollmöglichkeiten derzeit beschränkt. Der Landesrechnungshof kann zwar über das Landesparteienfinanzierungsgesetz die Spenden und das Inseratenverbot prüfen, das Prüfrecht sei aber „sehr eingeschränkt“, bemängelt Landesrechnungshof-Direktor Ludwig Hillinger. „Wir haben kein konkretes Prüfrecht bei Rechnungsabschlüssen, um zu befinden, ob sie richtig oder falsch sind“, sagt er. Zudem entspreche die Rechnungslegung der Parteien der „Rechnung eines Greißlers“. Für genauere Bilanzen müssten die Parteien ihre finanzielle Potenz preisgeben. „Da sind sie aber zurückhaltend – ein strategisches Problem“, so Hillinger.
Kontrolleinrichtungen hätten hingegen natürlich ein Interesse an mehr Transparenz. Sie könnten etwa an die Stelle von Wirtschaftsprüfern treten. Eine Herausforderung dabei: „Dann prüfen wir plötzlich Parteien. Doch die sind es, die uns bestellen. Wir sind zwar weisungsfrei, aber das Problem gilt es aufzulösen. Denn wir sind an Gesetze gebunden, die wiederum von den Parteien beschlossen werden“, zeigt Hillinger auf.
Auch Sachspenden und Organisationen im Visier
Zu prüfen gebe es laut dem Direktor jedenfalls genug. Nicht nur Geldspenden, sondern auch Sachspenden und Vorfeldorganisationen gehören genauer unter die Lupe genommen, meint er. „Es gibt genug Dinge zu durchforsten. Es braucht eine Mischung aus grober Bürste und feinem Kamm, damit sich die Parteien damit auch noch wohl fühlen.“ Zu scharfe Kontrollen seien übertrieben, es brauche einen Mittelweg. „Die spannende Frage wird sein, wie weit man sich hier traut.“
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