Regelung gefordert

Sterbehilfe: Medikamente für Kirche „Gift“

Österreich
30.09.2021 17:48

Die katholische Kirche drängt weiter auf eine restriktive Regelung der Sterbehilfe. Der Generalsekretär der Bischofskonferenz, Peter Schipka, meinte, zumindest bei der aktiven Sterbehilfe wie auch bei der Verleitung zum Suizid wäre eine verfassungsrechtliche Absicherung des Verbots sinnvoll und notwendig. Statt des beschönigenden Ausdrucks von „Sterbehilfe“ sollte klarer benannt werden, dass es um Assistenz zur Selbsttötung gehe. Auch sollte das todbringende Präparat korrekter als „Gift“ statt als „Medikament“ benannt werden, plädierte Schipka.

Mitwirkung am Suizid solle grundsätzlich strafbar bleiben und nur für klar definierte Ausnahmen zugelassen werden, „um nicht den Eindruck zu erwecken, Suizid wäre grundsätzlich in Ordnung“, sagte Schipka bei einer Diskussionsveranstaltung laut Kathpress. Die Willensfreiheit eines Suizidwilligen solle nicht von einer Ethikkommission, sondern durch Experten-Einzelgutachten festgestellt werden.

Peter Schipka (Bild: Kathpress)
Peter Schipka

Zudem forderte Schipka, dass Assistenz unentgeltlich sein müsse und „weder ein Geschäft noch ärztliche Handlung“ sein dürfe. Auch eine statistische Erfassung von assistierten Suiziden sei von der Sache her geboten. Fraglich ist für den Generalsekretär der Verweis auf ein Sterben in „Würde“. Man könne nicht zwischen „unwürdigem und würdigem Suizid“ unterscheiden, weil jeder Selbstmord im Grunde eine Tragödie darstelle.

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