Angebot wird ausgebaut

Geld für Gewaltschutz: 25 Mio. Euro liegen parat

Politik
01.10.2021 18:00
Es beginnt mit einem Schreiduell und endet im schlimmsten Fall mit dem Tod: Gewalt in der Privatsphäre – lange Zeit ein Tabuthema – ist nach mehreren tragischen Geschehnissen zuletzt in den Fokus gerückt. Die Regierung schnürte daraufhin ein 25-Millionen-Euro-Paket für den Gewaltschutz.

Der größten Gefahr sind Frauen und Kinder in ihrer eigenen Wohnung ausgesetzt. Mehr als 10.000 Annäherungs- und Betretungsverbote allein im laufenden Jahr sprechen eine deutliche Sprache. Zwar gibt es naturgemäß auch männliche Opfer, ihre Zahl ist im Vergleich aber eher gering.

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Dieses Paket ist ein Meilenstein im Kampf gegen Gewalt an Frauen und Kindern, die nie toleriert werden darf.

Frauenministerin Susanne Raab

Nach einer Reihe tragischer Fälle im Frühjahr reagierte die Politik und stellte 25 Millionen Euro für Gewaltschutzprojekte in Aussicht – seit Freitag fließt das Geld: „Damit sind wir in der Lage, unser Angebot für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder weiter auszubauen und auch mehr als bisher für die Prävention aufzuwenden“, so Karin Gölly, stellvertretende Leiterin des Dachverbandes der Gewaltschutzzentren.

Letztere sind in jedem Bundesland stationiert und betreuen jährlich mehr als 20.000 Betroffene kostenlos, vertraulich sowie auf Wunsch auch anonym. Fünf Millionen Euro können ab sofort abgerufen werden.

Innenminister Nehammer und Frauenministerin Raab nach einem Vernetzungstreffen der Beratungsstellen für Gewaltprävention, Gewaltschutzzentren und Interventionsstellen Anfang September (Bild: APA/ROLAND SCHLAGER)
Innenminister Nehammer und Frauenministerin Raab nach einem Vernetzungstreffen der Beratungsstellen für Gewaltprävention, Gewaltschutzzentren und Interventionsstellen Anfang September
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Wir haben die Zahl der Präventionsbeamten von 500 auf 800 erhöht und forcieren die Kooperation mit der Zivilgesellschaft.

Innenminister Karl Nehammer

Auch die Arbeit mit den Tätern soll verbessert und ausgebaut werden – sie gilt als erweiterter Schutzfaktor für die Opfer.

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