Ungleiche Behandlung

Aufschrei der Nachtgastronomen in der Stadt Krems

Niederösterreich
03.10.2021 14:00
Die Eventstage-Betreiber Benjamin und Lukas Aigner aus Krems fühlen sich durch die Lustbarkeitsabgabe massiv benachteiligt. Während sie die 2-G-Regel anwenden und die Abgabe zahlen mussten, wäre das alles beim Wachauer Volksfest nicht der Fall gewesen. Bürgermeister Reinhard Resch kündigt ein Gespräch an.

Wettbewerbsverzerrungen orten die Kremser Eventstagebetreiber Benjamin und Lukas Aigner in einem offenen Brief: Das Wachauer Volksfest bekomme eine Begünstigung auf die Lustbarkeitsabgabe von 60.000 Euro. Obwohl man die viel strengere 2-G-Regel einhalten müsse, würden Nachtlokale oder das Kino keine Zuckerln bekommen. Da die Lustbarkeit mit der Eintrittskarte auch Vereine der Stadt träfe, wären auch sie im Vergleich zu Vereinen im Umland benachteiligt. „Ein Gutteil der Abgabe kommt von Jugendlichen, daher muss ein Teil der Abgabe zweckgebunden werden“, meint die ÖVP. 

Volksfest schon immer unterstützt
SPÖ-Bürgermeister Reinhard Resch vereinbarte mit den Aigners einen Gesprächstermin. Das Fest wurde schon immer unterstützt, wodurch es den „Tag der Kremser“ mit Gratiseintritt für alle gab. „Der Mehraufwand durch das Covid-19-Konzept betrug 150.000 Euro“, so Resch weiter. Und: Zur Zeit des Wachauer Volksfestes galt bundesweit für Veranstaltungen 3 G.

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