6 Monate nach 2. Dosis
EMA gab grünes Licht für dritte Pfizer-Impfung
Die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) hat am Montagnachmittag auf ihrer Website grünes Licht für die dritte Dosis des Corona-Impfstoffs von Biontech/Pfizer gegeben. Die sogenannte Booster-Impfung kann demnach frühestens sechs Monate nach der zweiten Teilimpfung an Personen ab 18 Jahren verabreicht werden.
Die EMA unterscheidet dabei zwischen einer dritten Teilimpfung für Menschen mit geschwächtem Immunsystem, die bereits verabreicht wird, und der sogenannten Booster- oder Auffrischungsimpfung.
Moderna-Booster wird noch geprüft
Für Menschen mit Immunschwäche gilt, dass eine dritte Teilimpfung frühestens 28 Tage nach dem Zweitstich erfolgen kann - das gilt für die mRNA-Impfstoffe von Biontech/Pfizer und Moderna. Die Booster-Impfung mit Biontech/Pfizer sollte etwa sechs Monate nach dem Zweitstich erfolgen - das gilt für Personen von 18 bis 55 Jahren. Ob das auch für den mRNA-Impfstoff von Moderna gilt, werde laut der EMA derzeit noch geprüft.
Booster-Impfung bereits ohne Zulassung
Österreich hatte bereits zuvor begonnen, früh erstgeimpften Personen einen dritten Stich anzubieten - das aber ohne Zulassung, also Off-Label. Die Auffrischungsimpfung wird auf Empfehlung des Nationalen Impfgremiums von Mitte August hierzulande mit den mRNA-Impfstoffen von Biontech/Pfizer und Moderna durchgeführt. Auch alle mit einem anderen Vakzin erst- bzw. zweitgeimpften Personen sollen diese Mittel erhalten.
Über den dritten Stich werden die Menschen in Österreich künftig per Brief informiert und zur Auffrischung aufgefordert, hatte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) am vergangenen Freitag angekündigt.
In den USA war die Booster-Impfung mit dem Biontech/Pfizer-Vakzin bereits Ende September zugelassen worden. Dort genehmigten die Behörden die dritte Teilimpfung für Personen über 65 Jahren. Einige weitere Länder haben ebenfalls bereits damit begonnen, Auffrischungsimpfungen für besonders gefährdete Bevölkerungsgruppen anzubieten.
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