Die 3G-Kontrolle war offenbar der Auslöser für eine Auseinandersetzung zwischen einem Gast und einem Mitarbeiter in einem Hotel im Südburgenland. Bei dem Streit ist es auch zu Handgreiflichkeiten gekommen. Wer wen geschlagen haben soll, ist allerdings strittig. Jetzt sind die Rechtsanwälte am Wort.
Dass man vor unzufriedenen Gästen nie gefeit ist, hat jeder Gastronom und Touristiker bereits erlebt. In einem aktuellen Fall in einer Thermengemeinde nimmt die Sache aber ungewohnte Ausmaße an. Zumal die Aussagen der Betroffenen völlig gegensätzlich sind.
Eskalation bei Bier-Bestellung
Der 68-jährige Gast aus Wien war nach längerer Suche bereits etwas genervt bei dem Hotel eingetroffen und wollte zur Terrasse. Doch schon bei der 3G-Kontrolle dürfte es zwischen ihm und dem Kellner nicht ganz rund gelaufen sein. Laut dem Gast habe dem Mitarbeiter ein spitzer Kommentar beim Vorzeigen des Grünen Passes nicht gepasst. Bei einer Bier-Bestellung sei die Sache dann eskaliert. Der Kellner soll nicht nur laut geworden sein, sondern ihn auch aufgefordert haben, das Haus zu verlassen. Beim Hinausgehen soll der Mitarbeiter dem 68-Jährigen auf den Rücken geschlagen haben. Der Vorfall endete mit einem Polizeieinsatz.
Hotel legt Dinge anders dar
Aus Sicht des Hotels lief die Sache allerdings ein wenig anders ab: So habe der Gast den Corona-Nachweis verweigert. Weiters sei der Mann ausfällig und handgreiflich gegenüber dem Mitarbeiter geworden. Der Angestellte habe sich hingegen korrekt verhalten, heißt es. „In der aktuellen Situation, in der diverse Regelungen, wie die 3G-Regel, eingeführt wurden, um die Gesundheit der gesamten Bevölkerung zu schützen, ist der Zusammenhalt und die Kooperation von uns allen ein Gebot der Stunde“, wird betont.
Unterlassung gefordert
Die Sache geht jedoch noch weiter. Der Gast veröffentlichte seine Sicht des Vorfalls bei mehreren Stellen, woraufhin sich das Hotel zu Unrecht an den Pranger gestellt sah und eine Unterlassung forderte. Der 68-Jährige reagierte darauf mit einer Beschwerde gegen den Rechtsvertreter des Betriebs. Wer am Ende recht hat, wird sich wohl nicht so schnell klären lassen. Beide Seiten betonen jedenfalls, auch Zeugen für ihre Version der Geschichte zu haben.
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