Da ist kein Knalleffekt, sondern eine Bombe: Jürgen Höckner, frisch im Amt bestätigter ÖVP-Bürgermeister von Scharten in Oberösterreich, wurde am Montag im Landesgericht Wels zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt. Er soll eine ehemalige Mitarbeiterin sexuell belästigt, mehrmals vergewaltigt und verleumdet haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Erwächst es in Rechtskraft, führt das zu Amtsverlust.
Sein Landtagsmandat hat der Angeklagte im Zuge des seit Jahresbeginn laufenden Verfahrens zurückgelegt und er war bei der Landtagswahl auch nicht mehr aufgestellt worden. Als Ortschef ist er aber weiter im Amt. Ihm wird vorgeworfen, eine Mitarbeiterin in der Zeit von 2014 bis 2016 zweimal sexuell belästigt, dreimal vergewaltigt und - als sie ihr Schweigen schließlich brach - verleumdet zu haben. Die Anklage stützt sich unter anderem auf ein vom mutmaßlichen Opfer vorgelegtes Taschentuch, auf dem Scheidensekret der Frau und Sperma des Angeklagten nachgewiesen wurden.
Alle Vorwürfe geleugnet
Der Bürgermeister leugnet alle Vorwürfe vehement und ortet eine Intrige. Er will niemals eine Affäre mit der Frau gehabt haben und meint, das Beweisstück müsse manipuliert sein. Er hatte die Mitarbeiterin, nachdem sie Vorwürfe gegen ihn erhoben hatte, wegen Verleumdung angezeigt und eine Unterlassungsklage eingebracht. „Ohne diese Unterlassungsklage würden wir hier nicht sitzen“, sagte die Anklagevertreterin im Prozess. Denn die Staatsanwaltschaft stellte letztlich ihre Ermittlungen gegen die Frau ein und erhob gegen den Politiker Anklage.
Zeugen hatten sich zuvor getroffen
Kollegen vom Gemeindeamt berichteten sinngemäß, dass das mutmaßliche Opfer die Nähe des Angeklagten gesucht habe, aber auch, dass die Frau im Umgang schwierig gewesen sei. Die Geschädigte wiederum meint, dass der Bürgermeister einige Mitarbeiter auf sie angesetzt habe, sie sei gemobbt worden. Für Aufregung sorgte, als herauskam, dass sich mehrere Zeugen zuvor im Büro des Verteidigers getroffen hatten.
Ausrangiertes Handy war nicht mehr auffindbar
Laut Verteidigung sei der Bürgermeister zu einem der angeblichen Tatzeitpunkte auf Urlaub gewesen. Das ausrangierte Handy des Ortschefs, dessen Geodaten dieses mögliche Alibi beweisen sollten, war aber nicht mehr auffindbar. Daher ließ der Richter das Google-Konto des Politikers auswerten. Der Gutachter fand zu den mutmaßlichen Tatzeitpunkten keine GPS-Daten. Ungewöhnlich sei, dass am Handy insgesamt mehr Geodaten gespeichert gewesen seien als in der Cloud des Google-Kontos, berichtete er.
Das lege nahe, dass „in der Cloud nachgeputzt wurde“, eindeutig nachweisen könne man Löschungen aber nicht. Einige Suchanfragen des Angeklagten zwischen Prozessstart und Arbeitsbeginn des Gutachters hätten sich aber mit Fragen von Löschung und Speicherungen von Google- bzw. Geodaten befasst, berichtete der Experte. Andererseits wurde auch eine Chat-Nachricht gefunden, die auf einen Italienurlaub hindeutet - der Angeklagte will zu einem der Tatzeitpunkte am Gardasee gewesen sein.
Öffentlichkeit ausgeschlossen
Während der Abspielung der kontradiktorischen Opfer-Einvernahme wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Eine ergänzende Video-Einvernahme der Frau scheiterte dann daran, dass sie keine Fragen des Verteidigers beantworten wollte und sich schließlich auf ihr Aussageverweigerungsrecht berief.
Rechtfertigungen immer wieder geändert
Die Staatsanwältin sah in ihrem Schlussplädoyer die Schuld des Angeklagten als erwiesen an. Dieser habe seine Rechtfertigungen immer wieder geändert, mehrere Zeugen haben sich nach Ansicht der Anklagevertreterin hingegen in manchen Details nach Jahren zu genau erinnern können. Einen „Racheplan“ der ehemaligen Mitarbeiterin gegen den Politiker hält sie nicht für glaubwürdig. Wenn die Frau das geplant hätte, hätte sie viel mehr vorgelegt als das eine Taschentuch. Der Verteidiger präsentierte in seinem Schlussvortrag unter anderem etliche Fotos, die zeigen sollen, dass die Frau bei Veranstaltungen meist recht fröhlich und mit dem Bürgermeister vertraut gewirkt habe - sie hatte das in ihrer Einvernahme mit „guter Miene zum bösen Spiel“ erklärt.
7000 Euro Schmerzensgeld
Das Taschentuch lasse nur einen Schluss zu, so das Gericht in der Urteilsbegründung: Es habe Geschlechtsverkehr gegeben. Da einvernehmlicher Sex immer bestritten wurde, wurde der Politiker schuldig gesprochen. Er wurde bei einem Strafrahmen von fünf bis 15 Jahren zu siebeneinhalb Jahren verurteilt und muss dem Opfer 7000 Euro bezahlen. Wenn das Urteil rechtskräftig wird, muss er sein Amt abgeben.
„Ich habe keine einzige dieser Taten begangen“
Als mildernd wurde die Unbescholtenheit gewertet, als erschwerend unter anderem der lange Tatzeitraum, die mehrfache Wiederholung und die Ausnutzung eines Autoritätsverhältnisses. Die Verteidigung meldete Nichtigkeitsbeschwerde, Strafberufung und Berufung gegen die Privatbeteiligten-Ansprüche an, die Staatsanwältin ebenfalls Berufung, der Opfervertreter gab keine Erklärung ab. Der Politiker zeigte sich im Gerichtssaal fassungslos und sagte immer wieder: „Ich habe keine einzige dieser Taten begangen.“
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