Vier Sekunden ist eine mit dem Handy gefilmte Sequenz lang, die eine Immobilienmaklerin von einer falschen Oligarchennichte aufgenommen hat. Diese zog die Frau in den Strudel des Ibiza-Videos hinein. Weil sie das Filmchen verheimlichte, stand sie vor Gericht. Auch sonst hat ihr „Ibiza“ nur Probleme beschert.
Irena M. (32) absolvierte 2016 die Maklerprüfung, das Geschäft lief schleppend an. Da wollte die angebliche Oligarchennichte „Alyona Makarov“, die mit einem Vermögen von 300 Millionen prahlte, Immobilien kaufen, Johann Gudenus hatte zu dieser Zeit ein Jagdgrundstück anzubieten. Ein Besichtigungstermin wurde vereinbart, dabei filmte Irena M. heimlich die Frau. Und zwar nur deshalb, um ihr Anrecht auf eine Provision bei dem erhofften Deal beweisen zu können.
Aus dem natürlich nichts wurde - was weiter geschah, ist österreichische Zeitgeschichte. Monate nach Veröffentlichung des Ibiza-Videos wurde Irena M. beim Bundeskriminalamt vernommen. Und verschwieg, dass sie im Besitz eines Videos der damals wie heute gesuchten Oligarchennichte ist. „Mich hat dort niemand konkret danach gefragt. Und vorher hat mir ein Jurist eingeschärft, nur auf Fragen knapp zu antworten“, verteidigt sich die Angeklagte, der falsche Zeugenaussage vorgeworfen wird. Richterin Martina Hahn: „Sie wussten, dass die Frau weltweit gesucht wurde.“
Verteidiger Gerald Ganzger erklärt: „Meine Mandantin ist in die Sache hineingekommen, weil sie als junge Maklerin das große Geschäft machen wollte.“ Dann berichtet der Anwalt, welche verheerenden Folgen die Anklage für seine Mandantin hat: Ein Verfahren zur Einbürgerung wurde gestoppt, derzeit ist Irena M. staatenlos. Die Richterin verhängt eine Geldbuße von 12.000 Euro. Wenn Irena M. zahlt, kann sie auf die österreichische Staatsbürgerschaft hoffen.
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