Sein Kind aus der Schule zu nehmen und auch zu Hause nicht oder nur mangelhaft zu unterrichten ist strafbar. Das ist das Ergebnis eines Prozesses im niederösterreichischen Krems. Verurteilt wurde die Mutter eines Neunjährigen mit massiven Bildungsdefiziten.
Die Familie war viel unterwegs, das steht fest. Und deshalb blieb offenbar für die Ausbildung nicht viel Zeit. Zuerst hielt sich das Ehepaar mit zwei Kindern in Deutschland auf, dann kurz in Österreich, später in Bulgarien und Tschechien.
Lesen haben wir zwar probiert, die Buchstaben hat er überhaupt nicht so richtig wahrgenommen.
Die Mutter vor Gericht
Die Mutter (40) beantragte bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft den häuslichen Unterricht für eines ihrer Kinder. Dieser wurde gewährt, doch Kontrollen ergaben, dass der 2012 geborene Sohn massive Bildungsdefizite hat. „Lesen haben wir zwar probiert, die Buchstaben hat er überhaupt nicht so richtig wahrgenommen“, sagt die Mutter.
Dass sie mit dem Kind täglich drei bis vier Stunden gelernt habe, wertet die Staatsanwältin beim Prozess als reine Schutzbehauptung. Der Ex-Mann erklärte als Zeuge, dass hauptsächlich spielerisch und in der Natur gelernt worden sei.
Urteil: ein Jahr bedingt wegen Vernachlässigen einer jungen Person. Nicht rechtskräftig.
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