Das EU-Parlament hat sich gegen die biometrische Massenüberwachung von Menschen ausgesprochen. Automatische Gesichtserkennung im öffentlichen Raum und bei Grenzkontrollen müsse verboten werden, heißt es in einer Resolution, die die Abgeordneten mit knapper Mehrheit gegen den Widerstand der Konservativen annahmen. Nur Bürger, die im Verdacht stehen, eine Straftat begangen zu haben, dürften auf diese Weise überwacht werden. Die Resolution ist rechtlich nicht bindend.
„Biometrische Massenüberwachung verdächtigt zu Unrecht eine große Zahl unschuldiger Bürgerinnen und Bürger, diskriminiert systematisch unterrepräsentierte Gruppen und gefährdet unsere freie und vielfältige Gesellschaft“, erklärte der deutsche Piraten-Abgeordnete Patrick Breyer, der für die Grünen-Fraktion eng an dem Bericht mitarbeitete.
Gegen die Resolution und somit gegen ein Verbot solcher KI-Überwachungstechnologien stimmten weite Teile der konservativen EVP-Fraktion, der auch die österreichische Kanzlerpartei ÖVP angehört.
Auch künstliche Intelligenz macht Fehler
Bei der Suche nach Straftätern soll künstliche Intelligenz nach dem Willen des EU-Parlaments zudem nur unter strenger menschlicher Aufsicht zum Einsatz kommen dürfen. Es bestehe die Gefahr, dass KI-Systeme in der Strafverfolgung zu einer Diskriminierung bestimmter Personengruppen führten, heißt es in der Resolution. Künstliche Intelligenz, die dafür eingesetzt werde, automatisch Menschen zu identifizieren, mache besonders häufig Fehler bei Angehörigen ethnischer Minderheiten, bei Schwulen, Lesben und Transpersonen, bei älteren Menschen und bei Frauen.
Private Datenbanken zur Gesichtserkennung sollen nach dem Willen der Parlamentarier verboten werden. Eine solche Datenbank hatte etwa die umstrittene US-Firma Clearview AI aufgebaut, die dafür Milliarden Bilder von Menschen aus dem Internet zusammenstellte. Die Daten wurden unter anderem an Unis, Supermärkte, Banken und Mobilfunker verkauft.
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