Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) schloss trotz neuerlicher Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gegen ihn einmal mehr einen Rücktritt aus. Der Politikexperte Peter Filzmaier schätzt, dass die Vorwürfe nicht zwangsweise das Aus für die politische Karriere des Kanzlers sein müssen. Wenn er jedoch nicht zurücktritt, müsse er aber wohl einen hohen politischen Preis dafür bezahlen. „Wenn die Vorwürfe stimmen, ist Ibiza im Vergleich dazu eine kleine Insel im Mittelmeer“, so der Experte.
Die Affäre rund um mutmaßlich geschönte Umfragen im Gegenzug zu Inseratenschaltungen in der Tageszeitung „Österreich“ erschütterte die österreichische Innenpolitik am Mittwoch. Dabei sind neben Kurz auch diverse enge Vertraute des Kanzlers ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten. Auch Bundespräsident Alexander Van der Bellen kritisierte die ÖVP in dem Zusammenhang für den Umgang mit der unabhängigen Staatsanwaltschaft.
Filzmaier sieht drei Risiken
Die Fragen rund um die Vorwürfe der Untreue und der Bestechlichkeit und ob der Bundeskanzler dabei schuldig oder unschuldig sei, werden das Land noch lange beschäftigen, analysierte Filzmaier in der ORF-„ZiB 2“ die Ankündigung, dass Kurz „selbstverständlich“ Kanzler bleiben wolle. Es gebe dabei jedoch drei Risiken: Bleibt die Koalition bestehen, wie verhalten sich die weiteren Beschuldigten und wie hoch wird der Druck aus der eigenen Partei?
Was machen die Grünen?
Besonders an der Basis der Grünen werde es nun wohl rumoren, die Parteispitze komme aber „aus ihrer Argumentation wohl nicht heraus“. Interessant könnte es aber auf Klub-Ebene im Parlament werden. Stimmen bei einem wahrscheinlichen Misstrauensantrag sechs Abgeordnete der Koalitionsparteien mit oder verlassen diverse Abgeordnete den Raum, dann könnte die Mehrheit im Nationalrat wanken, um eine solche Abwahl zu verhindern.
Eine weitere wichtige Institution könne der Bundespräsident sein, schließlich könne dieser etwa die Regierung entlassen. Das schätzt Filzmaier jedoch als unwahrscheinlich ein. Aufgrund der nach wie vor geltenden Unschuldsvermutung blieben Van der Bellen nur „mahnende Worte“.
„Konkrete, schwerwiegende Straftatbestände“
Und wie war das mit dem Ibiza-Vergleich? Zum Aufkommen des Skandals rund um den ehemaligen Vizekanzler Heinz-Christian Strache stelle sich die Frage, was von den „Fantastereien“ Straches auch tatsächlich strafbar gewesen sei, so Filzmaier - „hier sprechen wir hingegen von sehr konkreten, sehr schwerwiegenden Straftatbeständen“.
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