Die Wintersaison nimmt zunehmend Fahrt auf. Die ersten Skigebiete öffnen, doch die vor 14 Tagen angekündigte Verordnung zu den Corona-Regeln ist noch ausständig. So bleiben viele Fragen offen, etwa wie man mit Getesteten umgeht, die Mehrtagespässe, Wochenkarten oder Saisonkarten kaufen wollen und bei denen der einmalige Test in den meisten Fällen logischerweise nicht für die gesamte Dauer gültig ist. Die Seilbahnwirtschaft übt sich einstweilen in Geduld. Doch: Sollte die Verordnung erst Ende Oktober vorliegen, wäre dies zu spät.
„Wir gehen davon aus, dass die Verordnung in den nächsten Tagen erlassen werden kann“, so das Tourismusministerium. Die Details seien „derzeit in finaler Erarbeitung“, heißt es seitens des Gesundheitsministeriums. „Inhaltlich haben wir alle notwendigen Regeln schon politisch vereinbart, jetzt geht es nur noch um die Verordnung, die diese Vereinbarung auch rechtlich verbindlich umsetzt“, so Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP). Für die jetzige Phase gilt die bisherige Regelung - Fahrgäste müssen eine FFP2-Maske tragen, brauchen aber keinen 3G-Nachweis.
Wir brauchen dringend eine Verordnung. Wünschenswert wäre in den kommenden Tagen. Aber mir ist der Inhalt wichtiger als die Geschwindigkeit.
Franz Hörl
Seilbahnwirtschaft übt sich in Geduld
„Wir brauchen dringend eine Verordnung. Wünschenswert wäre in den kommenden Tagen. Aber mir ist der Inhalt wichtiger als die Geschwindigkeit. Drei oder vier Tage länger - darauf kommt es nicht an. Der Inhalt muss stimmen. Es muss eine machbare Verordnung sein“, sagte der Obmann des Fachverbandes der österreichischen Seilbahnen in der Wirtschaftskammer und ÖVP-Nationalratsabgeordneter Franz Hörl im APA-Gespräch.
Kontrollen bei der Talstation „nicht zu stemmen“
Sollte die Verordnung erst Ende Oktober vorliegen, wäre dies aber zu spät, so der Zillertaler Hotelier. In dieser müsse festgehalten sein, dass eine Kontrolle der 3G-Regel „nur über den Verkauf“ möglich sei. Alles andere - etwa Kontrollen bei der Talstation vor der Liftfahrt - sei logistisch und kapazitätsmäßig für die Seilbahnbetriebe nicht zu stemmen.
2G-Regel wird nicht ausgeschlossen
Offen sei auch nach wie vor, wie man mit Getesteten umgeht, die Mehrtagespässe, Wochenkarten oder Saisonkarten kaufen wollen und bei denen der einmalige Test in den meisten Fällen logischerweise nicht für die gesamte Dauer gültig ist. Derzeit werde bereits an „kundenfreundlichen Lösungen“ für die Betroffenen gearbeitet - etwa dass die Karten zunächst nur für die Dauer der Gültigkeit der Tests freigeschaltet werden. Je nach Machbarkeit könne aber bei Vorliegen der Verordnung auch herauskommen, dass nur Geimpfte und Genesene solche Karten erwerben können.
Am 20. September hatten Köstinger und Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) ihre Pläne angekündigt. Demnach soll die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) für Hotellerie, Gastronomie, Seilbahnbetriebe sowie auch für Weihnachtsmärkte gelten. In geschlossenen Gondeln muss - zusätzlich zum 3G-Nachweis beim Ticketkauf - eine FFP2-Maske getragen werden. Kapazitätsbeschränkungen in den Gondeln soll es ebenso wenig geben wie Abstandsregeln. Für Après-Ski sollen dieselben Regeln wie für die Nachtgastronomie gelten. Die Sperrstunden sollen dabei in den Gemeinden und Regionen autonom geregelt werden. Offen ist noch, wer die Einhaltung der Bestimmungen kontrollieren soll.
Stubaier Gletscher startet demnächst in die Saison
Auch dort wartet man sehnsüchtig auf die Verordnung. „Solange wir keine Verordnung haben, können wir gar nichts kontrollieren“, sagte Reinhard Klier, Vorstandsvorsitzende der Stubaier Bergbahnen KG, der „Tiroler Tageszeitung“ (Mittwochsausgabe). Unklar sei zudem, ob Polizei und Gesundheitsbehörde oder die Betreiber kontrollieren sollen. Die Restaurants im Skigebiet seien jedenfalls, anders als im letzten Winter, geöffnet.
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