Bisher war der 52-jährige Tiroler unbescholten gewesen. Im Frühjahr dieses Jahres erkrankte er allerdings an Covid-19 und verließ trotz Absonderungsbescheids nach einer Woche Isolation seine Wohnung - um den Biomüll zu entsorgen. Dabei wurde er ertappt.
Ruhig und einsichtig zeigt sich der Angeklagte vor Gericht. „Es liegt auf der Hand, ich habe einen Fehler gemacht“, sagt er. Nach einer Woche Quarantäne hatte der Biomüll des alleinstehenden Mannes zu stinken begonnen. Seine Vorräte waren aufgebraucht. Ohne Maske verließ er die Wohnung, entsorgte den Abfall, holte Klopapier aus dem Keller.
2520 Euro Strafe
Dabei traf er einen Nachbarn, unterhielt sich mit ein bis zwei Metern Abstand kurz mit ihm. Trotzdem zu lange, denn seine Wohnung hätte er ob der Infektion gar nicht verlassen dürfen. Er wird des Vergehens der vorsätzlichen Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten schuldig gesprochen. Urteil: 2520 Euro unbedingte Geldstrafe.
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