Ein ungewöhnlicher Fall wurde am Klagenfurter Landesgericht verhandelt: Angeklagt ist ein Porsche-Fan (55), der seinen geliebten Sportwagen nicht mit einer Nummerntafel „verschandeln“ wollte. Weil er stattdessen eine Kennzeichnung aufklebte, wird’s für den Autohändler teuer - er muss 10.000 Euro an Strafe bezahlen!
„Sie haben aus ästhetischen Gründen kein Kennzeichen montiert?“, fragt Richter Christian Liebhauser nach. Der Angeklagte, ein Autohändler, seufzt. Ja, nickt er. „Die Deutschen haben an Sportwagen oft nur ganz kleine Nummerntafeln – oder gar keine. Das schaut viel besser aus“, sagt er. Und weil er an seinem geliebten 911er keinesfalls eine Nummerntafel anbohren wollte, habe er sich gedacht, besser eine selbst gemachte Klebeplakette verwenden als gar keine. Falsch gedacht.
Außergerichtliche Lösung
Denn das ist dann die Fälschung besonders geschützter Urkunden. Und das kann teuer werden, wie der 55-Jährige erfahren musste: Herr Rat bietet dem Mann eine Diversion an, also eine außergerichtliche Lösung ohne Vorstrafe – mit 10.000 Euro Geldbuße!
10.000 Euro Pauschale
„Geht’s nicht billiger?“ – „Nein, es geht ja hier bei mir nicht um einen Gebrauchtwagen, das wird vom Einkommen berechnet“, wird er belehrt. Und weil der Tagessatz bei dem Unternehmer 60 Euro beträgt, die Mindeststrafe bei einem Delikt, auf das bis zu zwei Jahre Haft stehen, mit 180 Tagen bemessen wird, kommen eben pauschal 10.000 Euro zusammen.
„Bitter“, beklagt der Porschefan, der sich mittlerweile mit einem Kennzeichenhalter am Autohinterteil abgefunden hat.
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