Weit mehr als ein Jahrzehnt lang wurde in der „Causa GAK“ ermittelt. Rund um den Grazer Fußballverein soll es Bilanzfälschungen, Schwarzgeldzahlungen und schwerem Betrug gekommen sein. Doch gegen fast alle Beschuldigten sind die Ermittlungen mittlerweile eingestellt. Eine Person hingegen ist nicht rechtskräftig angeklagt.
Der angeklagten Person wird das mehrfache Finanzvergehen der Abgabenverkürzung und das Vergehen des schweren Betrugs zur Last gelegt. Spieler sollen Geld „schwarz“ erhalten haben, zudem seien gegenüber dem steirischen Fußballverband, der Bundesliga und dem europäischen Fußballverband UEFA niedrigere als die tatsächlichen Kartenerlöse angegeben worden - dadurch sanken die entsprechenden Abgaben.
Die Schadenssumme aus den Finanzvergehen beträgt laut Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft mehr als 900.000 Euro, aus dem Betrug mit den Kartenerlösen mehr als 52.000 Euro. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Kein „roter Präsident“ muss auf die Anklagebank
Die Justiz-Causa rund um den Fußballmeister von 2004, der danach mehrmals in Konkurs ging, begannen bereits 2007. Neun Jahre später wanderte der Akt - damals mehr als 60 Umzugskartons mit mehr als 1000 Ordnungsnummern - von Graz zu den Korruptionsstaatsanwälten in Wien. Seither wurden vier ergänzende Sachverständigengutachten eingeholt, das letzte wurde im April 2019 fertiggestellt.
Im Oktober 2019 wurde das Ermittlungsverfahren gegen vier Verantwortliche des Fußballvereins eingestellt, im März 2020 gegen 13 weitere Personen, darunter die Ex-Präsidenten Rudi Roth, Harald Fischl und Stephan Sticher.
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