Freizeitwohnsitze

Gemeinde-Sheriffs als Leerstands-Detektive

Tirol
13.10.2021 12:30

Das Land Tirol macht nun ernst im Kampf gegen Auswüchse bei den illegalen Freizeitwohnsitzen. Denn der Landtag hat die rechtliche Basis dafür geschaffen, dass Gemeinden Aufsichtsorgane ernennen können.

Einstimmig beschlossen wurde in der Vorwoche wie berichtet eine Gesetzesnovelle, mit der „Organe der öffentlichen Aufsicht“ vom Bürgermeister eingesetzt werden können – und zwar so, dass es rechtskonform ist.

(Bild: Birbaumer Christof)

Das bedeutet, Gemeinden können ihre vom Land gewünschte Kontrolltätigkeit von mutmaßlich illegalen Freizeitwohnsitzen wieder aufnehmen bzw. auch an Security-Firmen auslagern. Im Sommer war ja ein derartiger Versuch im Raum Kufstein und Kitzbühel kläglich gescheitert.

Preisexplosion
Die verstärkten Freizeitwohnsitz-Kontrollen sind ein Bestandteil des Wohnpaketes der Landesregierung und sollen die Problematik explodierender Preise am Wohnungsmarkt eindämmen. Ob das das geeignete Mittel ist, darüber gehen die Meinungen weit auseinander. In einem Brief hat der Ellmauer Gemeindevorstand Gerhard Pohl Bedenken angemeldet und öffentlich Kritik geäußert.

(Bild: Birbaumer Christof)

Aufsichtsorgane nach Vorbild Innsbruck
„Immer wieder geäußerte Probleme bei der Vollziehung von Verordnungen des Landes-Polizeigesetzes sind der Hintergrund der Novelle. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass die Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren in einer zunehmenden Anzahl von Fällen daran scheitert, dass die Identität des auf frischer Tat Betretenen nicht feststellbar ist“, heißt es in der Regierungsvorlage, „die Organe der öffentlichen Aufsicht sollen daher mit Befugnissen ausgestattet werden, die eine effiziente Strafverfolgung gewährleisten“.

Ausbildung und Dienstabzeichen
Die Befugnisse orientieren sich dabei am Innsbrucker Stadtrecht: Kandidatinnen und Kandidaten müssen ein Auswahlverfahren durchlaufen und einen Aufbaulehrgang besuchen. Die Bestellung erfolgt befristet auf fünf Jahre. Sie dürfen Dienstabzeichen und Dienstausweis tragen sowie Organmandate in der Höhe von 40 Euro ausstellen. An konkreten Aufgabengebieten neben Freizeitwohnsitz-Kontrollen werden die Bereiche „Lärmerregung“ und „Halten und Führen von Hunden“ genannt.

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Tirol



Kostenlose Spiele
Vorteilswelt