Beschwerde abgelehnt

Jetzt wackelt der Vergleich mit Heinz Schaden

Salzburg
13.10.2021 13:00
Erst Anfang September einigten sich die Stadt und Ex-Bürgermeister Heinz Schaden auf einen Vergleich zu den Anwaltskosten in der Swap-Causa. Nun wackelt die Einigung auf eine 250.000-Euro-Zahlung wieder. Denn der Verfassungsgerichtshof lehnte eine Beschwerde von Schaden ab. Der will weiterkämpfen

Die Pension von Salzburgs Ex-SPÖ-Bürgermeister Heinz Schaden bleibt reduziert. Das hat der Verfassungsgerichtshof in Wien entschieden. Die Höchstrichter lehnten eine Beschwerde von Schaden ab. Nach seiner Verurteilung wegen Untreue in der Swap-Causa hatte der Ex-Bürgermeister seine Politikerpension verloren und dagegen Beschwerde erhoben.

„Das ist bitter“, sagt Schaden zur „Krone“. „Ich empfinde das als zweite Strafe. Immerhin geht es um eine Versicherung, die ich eingezahlt habe“, erklärt der Ex-Bürgermeister. Bei der Stadt sollen noch 270.000 Euro an Pensionsbeiträgen von Schaden liegen. Das Urteil hat auch Auswirkungen auf den Vergleich zwischen Schaden und der Stadt zu den Anwaltskosten im Swap-Prozess.

Denn ein positiver Ausgang des Verfahrens vor dem VfGH war Voraussetzung für Schadens Zustimmung zur Zahlung von 250.000 Euro an die Stadt. Das wackelt nun wieder. Schadens Anwältin wird mit der Stadt in Kontakt treten, um über die Höhe des Vergleichs zu verhandeln. Auch in Sachen Pension ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Schaden will in der Causa vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen. Der kann das Urteil zwar nicht aufheben, die Republik aber ermahnen und damit eventuell zu einer Ausgleichszahlung bewegen.

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