Der niederländische Ministerpräsident Mark Rutte hat klargestellt, dass Kronprinzessin Amalia auch eine Frau heiraten dürfe, so sie dies einmal wünsche. Die gleichgeschlechtliche Ehe ist in den Niederlanden seit 2001 legal und dies gelte auch für die künftige Königin oder einen künftigen König.
Die gleichgeschlechtliche Ehe stehe auch Königinnen, Königen und Thronfolgern offen, erklärte Ministerpräsident Mark Rutte in einem Brief an das Parlament in Den Haag. Sie müssten nicht auf den Thron verzichten. Die Thronfolge von möglichen Kindern aus einer gleichgeschlechtlichen Ehe müsse aber noch gesetzlich geregelt werden, sagte Rutte.
„Hypothetische Frage“
Er betonte am Dienstagabend in einem TV-Interview, dass es eine „rein hypothetische Frage“ sei. Anlass für den Brief des Premiers waren Fragen von Abgeordneten. In einem Buch über Amalia, die im Dezember 18 Jahre alt wird, wird suggeriert, dass sie bei einer Hochzeit mit einer Frau auf den Thron verzichten müsste.
Doch dem widerspricht die Regierung. „Die Regierung findet, dass ein Thronfolger auch eine Person des gleichen Geschlechts heiraten kann.“ Allerdings müsse zuvor die Position möglicher Kinder geregelt werden. Denn in der Verfassung ist die Thronfolge strikt an erbliche Abstammung gebunden.
Parlament muss Hochzeit zustimmen
In den Niederlanden muss das Parlament der Hochzeit eines Thronfolgers zustimmen. Ohne diese Zustimmung kann Prinz oder Prinzessin nicht den Thron besteigen. Im Jahr 2000 hatte der damalige Premier Wim Kok noch erklärt, dass der Kronprinz auf den Thron verzichten müsste, sollte er einen Mann heiraten. Doch ein Jahr später 2001 führten die Niederlande als weltweit erstes Land die gleichgeschlechtliche Ehe ein.
Der niederländische Verband COC, der für die Rechte von Schwulen, Lesben, Bisexuellen und Trans-Menschen eintritt, sprach von der „normalsten Sache der Welt“.
Kronprinzessin Amalia, die in diesem Jahr maturiert hat, nimmt sich derzeit eine Auszeit, um ein Jahr lang zu reisen und Praktika zu machen, bevor sie auf die Universität geht.
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