Die Causa Sommerein beschäftigt bereits die Gerichte. Erste Klagen wurden eingebracht. „Ich fürchte, das eine oder andere Haus wird das Prozessende nicht erleben“, meint Bürgermeister Karl Zwierschitz. Auch die Bemühungen des Ortschefs, Mittel aus dem Katastrophenfonds lockerzumachen, scheiterten. Vertikale Bodenbewegungen seien kein außergewöhnliches Ereignis wie ein Hangrutsch.
Mittel aus dem Katastrophenfonds
Diesbezüglich werfen sich Land und Finanzministerium abwechselnd den Ball zu: „Die Hilfe an Betroffene wird nach Richtlinien der Länder gewährt. Die Gutachter des Landes haben festgestellt, dass die Schäden an den Häusern in Sommerein nicht nach einer Naturkatastrophe entstanden sind. Damit ist auch keine Grundlage für Refundierungen aus dem Katastrophenfonds gegeben“, heißt es auf „Krone“-Anfrage.
Länder müssen Richtlinien entsprechen
Die zuständige Abteilung des Landes entgegnet, dass die Grundlage für Fonds-Richtlinien das Bundesgesetz ist. Man werde aber beim Ministerium anfragen, ob künftig Änderungen des Bundesgesetzes angedacht sind. Sollte es neue gesetzliche Grundlagen geben, werde man um eine erneute Prüfung beim Ministerium ansuchen.
Bis dahin passiert einmal nichts. Landeshauptfrau-Stellvertreter Stephan Pernkopf – in dessen Zuständigkeit der Katastrophenfonds fällt – will sich nicht dazu äußern. „Der Ball liegt jetzt bei der Landespolitik“, sagt indes Zwierschitz.
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