Kürzlich hat ein Flachauer Wirt Schlagzeilen gemacht, weil er 3,2 Millionen Euro durch Schwarzverkäufe an Steuern sparen wollte. Nun, am Mittwoch, stand der nächste Après-Ski-Wirt wegen Steuerhinterziehung vor Gericht: Diesmal ging es um ein Lokal in Saalbach und um 350.000 Euro. Wieder setzte es eine Geldstrafe.
„Die Vorwürfe stimmen. Es tut mir extrem leid und ich will mich entschuldigen“, sagte der angeklagte Wirt beim Prozess im Landesgericht Salzburg. Über vier Jahre, zwischen 2014 und 2018, hatte der Gastronom in einer Saalbacher Apres-Ski-Bar Getränke schwarz an Gäste verkauft, heißt es in der Anklage. Die Erlöse wurden dabei nicht in der Buchhaltung erfasst – 350.000 Euro an Umsatz- und Einkommenssteuer atte der Wirt demnach nicht an die Finanz abgeführt. Bereits im Ermittlungsverfahren gab der Pinzgauer die Vorwürfe der Anklagebehörde zu. Mittlerweile habe er den gesamten Schaden wiedergutgemacht, ging beim Prozess hervor. Die Schwarz-Verkäufe hätten sich mit der Zeit eingeschlichen und seien mehr geworden, so der Gastronom: „Über die Folgen habe ich zu wenig nachgedacht.“
Vor allem aufgrund des harten Pandemie-Winters bat er um ein mildes Urteil. Der Richter verkündete letztlich eine 150.000 Euro Geldstrafe, die Hälft davon wurde bedingt nachgesehen. Heißt: Der Wirt muss nun 75.000 Euro Strafe zahlen. Auch die Bar-betreibende Gesellschaft bekam eine Geldstrafe in Höhe von 60.000 Euro aufgebrummt – auch hier wurde die Hälfte bedingt nachgesehen. Der Wirt nahm das Urteil an, es ist aber noch nicht rechtskräftig.
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