Eine starre, an den Problemen des Alltags oft vorbeigehende Verwaltung sorgt immer wieder für Ärger. So auch im Fall einer Wienerin, der eine Kennzeichentafel von ihrem Auto gestohlen worden ist. In der Folge musste sie für ihr neu ausgestelltes - natürlich längst bezahltes - Parkpickerl weitere Gebühren hinblättern.
Nach dem Diebstahl des vorderen Kennzeichens hat Cornelia S. Anzeige erstattet und dann von der Zulassungsstelle neue Taferln für ihr Auto erhalten. „Da ich in einem Bezirk mit Parkpickerl wohne, bin ich auch umgehend aufs Magistrat, um das neue Kennzeichen auch fürs Parkpickerl bekannt zu geben“, schildert die Wienerin. Trotz vorgelegter Diebstahlsanzeige wurde Frau S. dort mitgeteilt, dass für die Änderung von ein paar Zahlen und einem Buchstaben im System Gebühren zu bezahlen sind.
„Ich würde das verstehen, wenn jemand ein neues Auto bekommt und dafür das Kennzeichen ändert. Bei mir ist die Änderung nicht von mir ausgegangen. Es kann doch nicht sein, dass bei einem unverschuldeten Diebstahl für fünf Anschläge auf der Tastatur - man bekommt ja auch kein neues Pickerl - 50 Euro zu bezahlen sind“, wandte sich Frau S. verärgert an die „Krone“.
Magistratisches Bezirksamt: „Verwaltungsgebühr ist zu entrichten“
Laut Bescheid, den die Wienerin zur Bestätigung bezüglich der Gültigkeitsdauer bekommen hat, könnte sie Einspruch erheben. Für noch einmal 30 Euro. Das zuständige magistratische Bezirksamt teilte auf Anfrage mit, dass es hier keinen Ermessensspielraum gebe. Bei Änderung des Kennzeichens sei zwingend ein Neuantrag zu stellen. Für diesen Vorgang sei eben eine Verwaltungsgebühr zu entrichten. Starr und daneben, findet Ihre Ombudsfrau.
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