Viele Geschädigte

Wirecard-Affäre: Klagen auch in Österreich möglich

Wirtschaft
15.10.2021 15:43

„Der Anspruch des Klägers ist in Österreich klagbar“, teilte das Oberlandesgericht Innsbruck am Freitag in Zusammenhang mit dem Wirecard-Skandal mit. Im Zuge der Affäre des pleitegegangenen deutschen Zahlungsdienstleisters haben auch viele Österreicher Geld verloren. Da der frühere Wirecard-Vorstandsvorsitzende Markus Braun auch einen Wohnsitz in Wien hat, können etwaige Schadenersatzansprüche damit auch hierzulande verhandelt werden.

Zuvor hatte die Wiener Kanzlei Aigner/Lehner/Zuschin Rechtsanwälte beim Landesgericht Innsbruck ein Musterverfahren angestrengt, um die internationale Zuständigkeit österreichischer Gerichte für Ansprüche von geschädigten Anlegern gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden in Österreich geltend zu machen. Das OLG bestätigte am gestrigen Donnerstag das erstinstanzliche Urteil des Landesgerichts.

Der Zahlungsdienstleister Wirecard wickelte weltweit bargeldlosen Zahlungsverkehr ab. (Bild: AFP/Christof Stache)
Der Zahlungsdienstleister Wirecard wickelte weltweit bargeldlosen Zahlungsverkehr ab.

Braun wollte Verfahren in Österreich verhindern
Braun hatte gegen die Sicht des Landesgerichts vom Juni Rechtsmittel eingelegt. Er argumentierte laut der Rechtsanwaltskanzlei, dass er auf Grund seiner Inhaftierung in Deutschland keinen Wohnsitz mehr in Wien beziehungsweise in Kitzbühel habe und ein Gerichtsverfahren in Österreich unions- und grundrechtswidrig sei. Braun habe sich darüber hinaus in seinem Recht auf ein faires Verfahren gemäß Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) gefährdet gesehen und habe die Einleitung eines Vorabentscheidungsverfahrens beim Europäischen Gerichtshof angestrengt.

„Kein Zweifel“ an Wohnsitz
Das Oberlandesgericht Innsbruck bestätigte mit rechtskräftigem Beschluss vom gestrigen Donnerstag, dass „kein Zweifel bestehe“, dass Braun seinen Wohnsitz trotz derzeitiger Untersuchungshaft nach wie vor in Wien habe. Daher sei es auch Sache Wiener Gerichte, über Schadenersatzansprüche aus dem Wirecard-Skandal zu entscheiden. Für die Einleitung eines Vorabentscheidungsverfahrens beim EuGH fehle laut OLG Innsbruck die Grundlage.

Geschädigte sollten rasch handeln
„Dass der Zuständigkeitsstreit so rasch geklärt werden konnte und sich Markus Braun den geschädigten Anlegern nunmehr auch vor den österreichischen Gerichten stellen muss, ist erfreulich für die Kläger und schafft Rechtssicherheit“, so Anwalt Roman Taudes von Aigner/Lehner/Zuschin. Wirecard-Geschädigten, die noch nicht aktiv wurden, rät Taudes ehestmöglich tätig zu werden und Ansprüche jedenfalls prüfen zu lassen.

„Neben den für die geschädigten Anleger nach wie vor vorgenommenen Anmeldungen von Schadenersatzansprüchen im Insolvenzverfahren der Wirecard AG werden derzeit auch die ersten Klagen gegen österreichische Banken, die Derivate auf die Wirecard AG ausgegeben haben, auf den Weg gebracht“, kündigten Kanzleipartner Georg Zuschin und Lukas Aigner an.

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