Mangelhafte Infos über Wohnungen oder überhöhte Provisionen: Unseriöse Makler arbeiten mit verschiedensten Tricks. Wer auf Wohnungssuche ist, sollte daher etwas Vorsicht walten lassen.
Seriöse Makler leisten wertvolle Dienste bei der Suche nach der Traumwohnung. Doch es gibt in der Branche auch schwarze Schafe, die es mit der Wahrheit nicht ganz so genau nehmen. „Der Großteil der Branche arbeitet korrekt, aber es gibt immer wieder Fälle, wo nicht die korrekte Miete angeboten wird“, berichtet Christian Bartok, Leiter der MieterHilfe der Stadt Wien.
Makler vertreten Interessen des Vermieters
Etwas kritischer sieht es Walter Rosifka von der Arbeiterkammer Wien, der darauf verweist, dass die meisten Makler vorwiegend die Interessen des Vermieters vertreten würden: „Das ergibt sich schon aufgrund der laufenden Geschäftsbeziehungen.“ Wohnungssuchende sollten daher stets auf konkrete Nachweise über das Objekt beharren, um nicht über den Tisch gezogen werden.
Aus unserer Erfahrung vertreten die meisten Makler vorwiegend die Interessen der Vermieter. Das sollte Wohnungssuchende stets bedenken und daher auf konkrete Nachweise beharren.
Walter Rosifka, Arbeiterkammer Wien
„Niemals unter Druck unterschreiben“
Wer eine neue Bleibe sucht, der sollte sich daher an gewisse Regeln halten:
Informationen nachprüfen: Manche Makler geben die Informationen der Vermieter einfach weiter, ohne sie zu prüfen. Zugleich werden mitunter technische Fakten nicht mitgeteilt. „So kann ,top saniert‘ mitunter auch nur ein frischer Anstrich sein“, berichtet Rosifka.
Besichtigung: Eine neue Wohnung sollte zumindest einmal vorher in Augenschein genommen werden. Ein Tipp ist, diese zu zweit zu besichtigen. „Wichtig ist auch hier, Fragen zu stellen und auch auf die Antworten zu beharren“, so Bartok.
Vorsicht bei Mietangeboten: Oft wird Wohnungssuchenden gleich bei der Besichtigung ein Angebot vorgelegt und sie gedrängt, es zu unterzeichnen. Achtung: Wenn dieses unterschrieben ist, wird es rechtlich bindend. Es handelt sich nicht um Reservierung oder Zusage des Vermieters.
Provisionen: Bei Verträgen, die unbefristet sind oder länger als drei Jahre laufen, dürfen Makler zwei Bruttomieten verlangen, darunter nur eine. Besteht zwischen dem Vermieter und dem Makler ein Naheverhältnis, reduziert es sich jeweils auf die Hälfte. Was eingerechnet werden darf, ist genau geregelt. Aufklärung bietet der Maklerprovisionsrechner auf mieterhilfe.at
Altbaumieten: Hier wird erfahrungsgemäß oft zu viel verlangt. Bei einer nachträglichen Herabsetzung der Miete kann auch die zu hohe Provision zurückverlangt werden.
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