Paukenschlag in Tirol: Der Problemwolf mit der Bezeichnung „118MATK“ darf abgeschossen werden, sofern er bei weiteren Tierrissen genetisch nachgewiesen wird. Darauf hat sich am Dienstag die schwarz-grüne Landesregierung geeinigt. Sie folgt damit einer Empfehlung des „Fachkuratoriums Bär, Wolf, Luchs“.
Am 8. Oktober hat das unabhängige Fachkuratorium zur Beurteilung der Gefährlichkeit von großen Beutegreifern eine Empfehlung betreffend den Wolf mit der Bezeichnung „118MATK“ für den Fall ausgesprochen, dass dieser Wolf in Tirol neuerlich als Verursacher von Angriffen auf Weidetiere genetisch nachgewiesen wird.
Genetischer Nachweis als Voraussetzung
„In der Sitzung der Landesregierung am Dienstag wurde der Empfehlung entsprochen und die nach Tiroler Jagdgesetz notwendige Gefährdungsverordnung verabschiedet“, hieß es in einer Aussendung des Landes. Das Bescheiderlassungsverfahren für eine allfällige Entnahme des betreffenden Wolfs könne somit dann gestartet werden, wenn weitere Risse durch diesen Wolf eindeutig genetisch festgestellt werden.
Vorgesehen sei für diesen Fall, dass ein mit 60 Tagen befristeter Entnahmebescheid für einen definierten räumlichen Bereich erlassen wird.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.