Die Ermittlungen zum Terroranschlag vom 2. November 2020 in der Wiener Innenstadt sind schon sehr weit gediehen. Die Einzeltäter-Theorie habe sich bestätigt, aber der am Tatort erschossene Attentäter hatte im Vorfeld mentale Unterstützung und Hilfe beim Waffenkauf, berichteten Staatsanwaltschaftssprecherin Nina Bussek und der Polizei-Chef-Ermittler Michael Lohnegger am Mittwoch. Sieben Beitragstäter sind aktuell in U-Haft, ihnen drohen lange Freiheitsstrafen. Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) lobte die „beeindruckende Bilanz“ der Ermittlungen.
Drei rund um den Anschlag Beschuldigte wurden - etwa weil sie IS-Propagandamaterial weitergaben - bereits wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung angeklagt, zwei davon sind schon verurteilt. Derzeit wird noch gegen 30 weitere Beschuldigte intensiv ermittelt.
Bis zu lebenslanger Haft droht
Den sieben Beitragstätern drohen für die Unterstützung 20 bis 30 Jahre bzw. sogar lebenslange Freiheitsstrafe - also eine ebenso harte Strafe wie sie der Täter ausgefasst hätte. Denn es wird laut Bussek angenommen, dass sie in Kenntnis des Tatplanes des Attentäters gehandelt haben. Drei sollen dem Attentäter beim Waffenkauf (etwa auch durch Herstellung von Kontakten) geholfen haben, vier weitere dürften ihn mental unterstützt haben.
Die zuständige Staatsanwältin wird in absehbarer Zeit ihren Abschlussbericht an die Staatsanwaltschaft Wien übermitteln - sobald die Auswertung der zahlreichen sichergestellten Datenträger beendet ist. Derzeit wird laut Bussek auch noch auf ein Sachverständigengutachten über die mögliche Radikalisierung eines Beschuldigten gewartet.
Auch wer keinen Anschlag unmittelbar begeht muss mit der vollen Härte des Gesetzes rechnen.
Innenminister Karl Nehammer (ÖVP)
„Die Bilanz der Ermittlungen, die heute präsentiert wurde, ist beeindruckend“, lobte auch Innenminister Karl Nehammer (ÖVP). „Vor allem die aufwendigen Auswertungen von 15 Terrabyte sichergestellter Daten, aber auch die Videoauswertungen von 1900 Stunden Material.“ Die Polizei und die Staatsanwaltschaft setze mit den umfangreichen Ermittlungen zu Hintermännern und Beteiligten auch ein klares Zeichen: „Auch wer keinen Anschlag unmittelbar begeht, aber an Planungen mithilft oder an anderen terroristischen Machenschaften beteiligt ist, muss mit der vollen Härte des Gesetzes rechnen“.
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