Verschärfung fixiert

Corona: Ab 1. November gilt 3G am Arbeitsplatz

Coronavirus
20.10.2021 12:03

„Beginnend mit 1. November ist am Arbeitsplatz ein 3G-Nachweis (geimpft/getestet/genesen) zu erbringen“, das hat die Bundesregierung Mittwochmittag bekannt gegeben. Die entsprechende Verordnung soll noch am Donnerstag erlassen werden. „Holen Sie sich Ihren Corona-Schutz und lassen Sie sich impfen“, so Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein. Verstöße gegen die 3G-Regel würden Verwaltungsstrafen von 500 bis 3600 Euro nach sich ziehen, ergänzte Arbeitsminister Martin Kocher.

„Wenn am jeweiligen Arbeitsort ein physischer Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden kann, braucht es gemäß der 3. Covid-19-Maßnahmenverordnung künftig einen Impf-, Genesungs- oder Testnachweis“, hieß es zu Mittag bei einer Presskonferenz (Video oben) nach dem Ministerrat.

  • Relevant sei also vor allem die Frage, ob man in seinem Arbeitsalltag mit anderen Menschen in Kontakt komme, betonte Gesundheitsminister Mückstein. Dann komme 3G zur Geltung - auch für Spitzensportler werde es künftig eine solche Regel geben.
  • Die generelle Maskenregelung wird gleichzeitig etwas vereinfacht: Arbeitnehmer müssen zwar 3G nachweisen, dann aber keine Maske mehr tragen. Ausnahme: Pflegeheime, wo beides verpflichtend ist. Damit müssen beispielsweise Angestellte in Supermärkten mit 3G-Nachweis keine Maske mehr tragen.
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Wir sprechen nicht von Homeoffice, vom Nachtwächter oder vom Lkw-Fahrer, relevant ist, ob man mit anderen Menschen in Kontakt kommt, also etwa in einem vollen Büro oder in der Kantine.

Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne)

Maskenpflicht in Übergangsfrist, auch Geldstrafen drohen
Bis einschließlich 14. November gilt noch eine Übergangsfrist: Wer in dieser Zeit in der Arbeitsstätte - ob öffentlich oder privat - keinen 3G-Nachweis habe, müsse durchgehend eine FFP2-Maske tragen, hieß es. Kocher präzisierte auf Nachfrage, dass Arbeitnehmern gemäß Arbeitsrecht 500 Euro und Arbeitgebern bis 3600 Euro drohen würden. „Im schlimmsten Fall kann das bis zur Kündigung führen.“

Sozialminister Wolfgang Mückstein (maskiert), Arbeitsminister Martin Kocher (unmaskiert) nach dem Ministerrat im Bundeskanzleramt (Bild: APA/Hans Punz)
Sozialminister Wolfgang Mückstein (maskiert), Arbeitsminister Martin Kocher (unmaskiert) nach dem Ministerrat im Bundeskanzleramt

Es soll wohl „stichprobenartige Kontrollen durch Arbeitgeber“ geben - die genaue Durchführung sei aber den Unternehmen selbst überlassen. Arbeitnehmer müssten allerdings stets einen 3G-Nachweis mitführen.

„Spannen weiteres Schutznetz“
Mückstein sprach unter anderem von einem „weiteren Schutznetz“, das man über Österreich spannen wolle. 70 Prozent der impfbaren Bevölkerung sei mit Mittwoch geimpft - das sei eine wichtige Marke, aber „nicht das, was wir brauchen“. Kocher betonte, dass es ihm primär um den „Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“ gehe. Angesichts der steigenden Corona-Zahlen sei 3G im Job die „richtige Maßnahme“, war man sich unisono sicher.

Erlassen werden kann die Verordnung zu 3G am Arbeitsplatz voraussichtlich erst am Freitag oder Samstag - nach dem Beschluss im Bundesrat am Donnerstag und der Kundmachung der darauffolgenden Verordnung. Die SPÖ wollte dies zunächst verzögern, hat ihre Blockadedrohung aber zurückgezogen, weil ihr Wunsch erfüllt wurde, dass betriebliche Tests auch nach Ende Oktober gratis bleiben.

Auch Regeln für Wintertourismus fixiert
Ebenfalls fixiert werden mit der neuen Verordnung übrigens die Regeln für den Wintertourismus, die von der Regierung bereits am 20. September präsentiert worden waren.

  • Ab 15. November ist bei der Benutzung von Seilbahnbetrieben ein 3G-Nachweis zu erbringen, für Gäste von Après-Ski-Betrieben gelten Regeln analog zur Nachtgastronomie.

Grundsätzlich orientieren sich die Corona-Schutzmaßnahmen für die kommende Wintersaison am gemeinsam mit den Ländern ausgearbeiteten Stufenplan und damit an der Auslastung der Intensivkapazitäten. Eine Übersicht über alle neuen Regeln finden Sie hier!

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