Lange schon war die Regelung angekündigt, nun ist der 3G-Nachweis am Arbeitsplatz beschlossene Sache. Ab 1. November gilt auch im Job, sofern es dort physischen Kontakt mit anderen Personen gibt, geimpft, genesen oder getestet. Verweigerern drohen hohe Strafen - vom Bußgeld über Lohnentzug bis zur Kündigung.
„Es kann nicht sein, dass man sich am Ort der Arbeit unter Umständen dem Risiko einer Corona-Infektion aussetzen muss“, sagte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein am Mittwoch nach dem Ministerrat. Ab 1. November gilt also die 3G-Regelung auch am Arbeitsplatz. Ausnahmen gibt es für Berufsgruppen, die keinerlei Kontakt mit anderen Menschen haben, etwa Lkw-Fahrerinnen und -fahrer. Alle anderen benötigen einen Impf-, Genesungs- oder Testnachweis.
Positiver Effekt für Impfquote?
Jeder einzelne Geimpfte im Land sei wichtig, begründete Mückstein zudem die Verschärfung der Corona-Regeln in der ORF-„ZiB2“. In anderen Ländern habe man gesehen, dass eine solche Maßnahme zu einem positiven Effekt bei der Impfquote führen könne. Die Einhaltung durch die Betriebe könne man natürlich nicht flächendeckend kontrollieren, appellierte der Minister dabei vor allem an die Eigenverantwortung der Unternehmen.
Würde ein Mitarbeiter das Virus mit zur Arbeit bringen, wären die Folgen schließlich weitreichend, argumentiert der Minister.
Sogar Kündigung möglich
Arbeitsminister Martin Kocher betonte, dass es keine flächendeckenden Zutrittskontrollen bei Unternehmen geben werde, sondern nur stichprobenartige Inspektionen. Dass es die Regierung aber ernst meint, ist an den Sanktionen für 3G-Verweigerer zu erkennen: Bei Verstößen drohen Arbeitnehmern Verwaltungsstrafen in der Höhe von 500 Euro, dem Arbeitgeber kann das Zuwiderhandeln bis zu 3600 Euro kosten. Außerdem kann die Firma jenen Angestellten, die die neue Regelung boykottieren, die Gehaltsfortzahlung streichen, und die Maßnahmen können sogar bis zur Kündigung gehen.
Nach Übergangsfrist wird‘s richtig streng
Bevor es richtig streng wird, gibt es noch eine zweiwöchige Übergangsfrist. Bis einschließlich 14. November müssen alle ohne 3G-Nachweis eine FFP2-Maske tragen. Danach entfällt die FFP2-Maskenpflicht grundsätzlich am Arbeitsplatz, außer für Beschäftigte in Alters- und Pflegeheimen sowie in Krankenhäusern.
Das Gesetz muss nun noch im Bundesrat beschlossen werden, die SPÖ wollte das Vorhaben ursprünglich verzögern, hat ihre Blockadedrohung mittlerweile aber zurückgezogen. Wirtschaftskammer und Gewerkschaft begrüßen den Beschluss der türkis-grünen Regierung, die FPÖ ist, wenig überraschend, sehr erbost und spricht von einer „Schikane“.
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