Hausarrest wird’s für jenen 21-Jährigen geben, der - wie berichtet - aus dem Rieder Gefängnis in Oberösterreich entfleucht war, sich beim Papa in Frankenmarkt versteckt hatte und dann in Unterhose vor der Polizeidrohne geflohen war. Der helfende Vater wird straffrei davonkommen.
„Straffreiheit gibt es nur dann, wenn - wie in diesem Fall - der Vater dem Sohn nicht bei der Flucht geholfen hat. Etwa ein Auto bereitgestellt oder ihn bestärkt hat zu flüchten“, erklärt Alois Ebner, Sprecher der Rieder Staatsanwaltschaft. Dann würde er sich sehr wohl strafbar machen.
Hausarrest im Gefängnis
Wenn sich also Sohn und Papa nicht verplaudern, bleibt dem Vater jede Art von Ungemach erspart. Der Sohn, der bekanntlich von einem Arbeitsfreigang im Juli nicht in die Justizanstalt Ried zurückgekehrt war, hat jetzt aber schon etwas Ärger am Hals. Zwar wird - falls er in seiner unerlaubten Zeit in Freiheit nichts strafrechtlich Relevantes angestellt hat - die Haftzeit nicht verlängert, doch es gibt disziplinäre Maßnahmen in der Anstalt.
Paragraph 299 Strafgesetzbuch sieht bis zu zwei Jahre Haft für jene vor, die einen Geflüchteten verstecken. Ausgenommen sind davon Angehörige.
Alois Ebner, Sprecher der Staatsanwaltschaft Ried im Innkreis
Bedingte Entlassung gebremst
„Die schwerwiegendste ist der Hausarrest“, sagt Gefängnisleiter Andreas Hinterleitner. Übersetzt: Einzelzelle und sehr beschränkter Ausgang, etwa, um eine Runde im Hof zu drehen. Auch für eine bedingte Entlassung - der verurteilte Dieb hat noch elf Monate abzusitzen - ist eine Flucht nicht gerade ein förderliches Argument.
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