Das Oberlandesgericht Linz entscheidet über die Berufung des Welfenprinzen. Beim Prozess in Wels fasste Prinz Ernst August von Hannover nicht rechtskräftig zehn Monate bedingt aus.
Am 24. November entscheidet sich am Oberlandesgericht Linz, ob der Schuldspruch gegen Ernst August von Hannover - zehn Monate bedingte Haft - rechtskräftig wird. Der Welfenprinz, der sich vor Gericht nicht schuldig bekannte, hatte nach seiner Verurteilung am Landesgericht Wels im März Berufung angemeldet und sich gleichzeitig wegen der fünf erteilten Weisungen beschwert.
Der 67-Jährige wurde damals nicht rechtskräftig verurteilt, weil er sich mit Alkohol und Medikamenten fahrlässig in den Zustand der Zurechnungsunfähigkeit versetzt haben soll. Mehrere Polizeieinsätze mit wüsten Beschimpfungen, Drohungen und auch körperlichen Attacken waren damals die Folge.
Alkoholverbot
Über die Verurteilung zu zehn Monaten bedingter Haft hinaus erhielt der Adelige fünf Weisungen: So darf er nicht mehr auf dem Anwesen Auerbach in Grünau wohnen, sich gewissen Gebäuden der dortigen Cumberland Stiftung nicht mehr nähern, keinen Kontakt zur Verwalter-Familie dieser Gebäude aufnehmen, keinen Alkohol trinken und er muss eine Psychotherapie machen.
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