Experte entwarnt

Reisen in Pazifik-Länder sind unbedenklich

Österreich
30.03.2011 16:20
Die momentane Situation in Japan sorgt bei Reisenden für Unsicherheit. Viele fürchten sich vor den Auswirkungen der Katastrophe und vor davon ausgehenden Gefahren. Einige denken auch darüber nach, ihren Urlaub zu stornieren, wissen allerdings nicht, ob dies von der Versicherung gedeckt wäre. Und genau mit diesen Fragen beschäftigte sich der Reise-Sicherheitsgipfel in Wien.

"Die erste Prämisse des Strahlenschutzes lautet: Abstand halten", betonte der Nuklearmediziner Anton Staudenherz beim Reise-Sicherheitsgipfel 2011 in Wien. So gesehen werde man sich "wahrscheinlich als Tourist nicht nach Japan begeben". Ein Urlaub in den übrigen Pazifikländern sei bedenkenlos möglich: "Derzeit gibt es keinen Grund das nicht zu tun - aufgrund der jetzigen Messungen. Das kann sich natürlich ändern."

Angesicht der aktuellen Strahlenmessungen war Staudenherz um Beruhigung bemüht: Von dem kontaminierten Trinkwasser müsse man "einige 100 Liter zu sich nehmen, bevor man eine medizinisch relevante Dosis hat". Gemüse dürfte derzeit nur äußerlich, zum Beispiel durch Staub, kontaminiert sein. In das Wachstum könnten die radioaktiven Partikel nicht so schnell eingebaut werden.

Versicherungen zahlen nicht für Schäden durch Radioaktivität
Versicherungen kommen für Schäden durch Radioaktivität nicht auf: "Die sind bei uns und im gesamten Reiseversicherungsbereich generell nicht abgedeckt", erklärte Martin Sturzlbaum, Vorstandsvorsitzender der Europäischen Reiseversicherung. Die unüberschaubare Lage in Japan hat in der gesamten Reisebranche unterdessen bereits Spuren hinterlassen: "In den vergangenen beiden Wochen ist die Buchungslage in den Reisebüros verhalten, die Menschen warten ab", erklärte Josef Peterleithner, Sprecher des Österreichischen Reisebüroverbands (ÖRV).

Dilemma mit kostenloser Stornierung
Spannende Entscheidungen erwartet sich Peter Kolba, Leiter der Rechtsabteilung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI), beim Thema kostenloses Reisestorno: "Unter Umständen wird da neue Judikatur entstehen", erkläre Kolba. Japan werfe neue Fragen auf: Wie ist die Gefahr einzuschätzen, wenn man sich auf keine wahrheitsgemäße Informationspolitik verlassen kann und derzeit an einem Ort zwar keine Gefahr durch Radioaktivität besteht, der Wind aber jederzeit drehen und die Lage ändern kann? Wo kann ich hinfahren und wo nicht? "In der Folge wird diese Frage vielleicht auch andere Länder am Pazifik betreffen", vermutet der Jurist.

Kostenlose Stornierung seien auch abseits der Atomgefahr ein Drahtseilakt für Kunden: Laut der Judikatur des Obersten Gerichtshofs (OGH) ist diese möglich, wenn eine ernsthafte Gefahr besteht, bei der ein Durchschnittsreisender nicht auf Urlaub fahren würde. Eine offizielle Reisewarnung wird laut der Rechtsprechung nur als Indiz für solche Gegebenheiten gewertet. Veranstalter wiederum berufen sich laut Kolba immer wieder auf Reisewarnungen als ausschlaggebendes Kriterium. Für Konsumenten kann das in der Praxis zu Schwierigkeiten führen. Wer zum Beispiel für Ostern eine Ägypten-Reise gebucht habe, sei zum Zeitpunkt der Unruhen im Februar vor einem Dilemma gestanden, meinte Kolba. Laut OGH-Urteil könne eine ernsthafte Gefahr nämlich nicht so lange vorher beurteilt werden und eine gratis Stornierung damit nur kurzfristig erfolgen.

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