Am 23. Mai 2021 nahm Prinz Ernst August von Hannover zuletzt auf der Anklagebank Platz. In Wels wurde dem Welfenprinzessen der Prozess gemacht, nachdem er sich im Juli vergangenen Jahres mit Alkohol und Medikamenten fahrlässig in den Zustand der Unzurechnungsfähigkeit versetzt haben soll. In diesem Zustand soll er dann in Grünau im Almtal Polizisten und ein Haushälter-Ehepaar bedroht und auch einen Beamten verletzt haben. Vor Gericht plädierte der 67-Jährige auf nicht schuldig.
„Kann ich nicht machen“
Das Urteil der Richterin in Wels: zehn Monate bedingte Haft. Außerdem muss sich Ernst August einen neuen Wohnsitz suchen, darf sich dem Anwesen in Grünau im Almtal nicht mehr nähern und keinen Kontakt zur Haushaltsfamilie aufnehmen. Er muss in psychotherapeutische Behandlung und sich von alkoholischen Getränken fernhalten. „Kann ich nicht machen. Ich wohne seit 50 Jahren dort. Unmöglich“, unterbrach der Prinz die Richterin empört bei der Urteilsverkündung und berief in allen Punkten gegen das Urteil.
Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig. Das wird sich aber am 24. November ändern. Denn da muss sich der Welfenprinz erneut vor dem Oberlandesgericht Linz verantworten. Außerdem bekämpft er das aufrechte Waffenverbot.
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