Zivilprozess in Linz

E-Auto macht schon nach 120 Kilometern schlapp

Oberösterreich
24.10.2021 08:00
Gerade einmal 110 bis 120 Kilometer weit kommt ein Mühlviertler mit seinem elektrisch betriebenen VW. Beim Kauf hatte man ihm eine Reichweite von 230 Kilometer versprochen. Der enttäuschte Autobesitzer möchte nun den E-Golf zurückgeben und sein Geld zurück. Er klagte deshalb. Jetzt entscheidet die Richterin in Linz.

„Beim Verkauf des E-Golfs wurde die Reichweite mit 230 Kilometern angegeben, ohne dass dies näher erläutert wurde“, sagt der Linzer Rechtsanwalt Michael Poduschka. Das große Aber erfuhr man im Zivilprozess am Freitag in Linz. Sowohl der Geschäftsführer des Autohändlers als auch ein von der Richterin bestimmter Sachverständiger führten aus, dass es unter bestimmten Verhältnissen etwa auf der Autobahn oder im hügeligen Mühlviertel und bei einstelligen Außentemperaturen möglich ist, dass man nur 110 bis 120 Kilometer weit kommt.

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Mein Mandant wurde über kaufentscheidende Aspekte wie die tatsächliche Reichweite nicht aufgeklärt. Er sagt, wenn er das gewusst hätte, hätte er nicht gekauft.

Rechtsanwalt Michael Poduschka

Rechtsanwalt Michael Poduschka (Bild: Kerstin Wassermann)
Rechtsanwalt Michael Poduschka

Nach 70 Kilometern fährt die Heizung runter
In diesem Wert enthalten sind auch die letzten 50 Kilometer, auf denen sich der Eco-Modus einschaltet. Dann wird zum Beispiel die Innenheizung heruntergefahren. „Damit verbleiben nur mehr 60 bis 70 Kilometer mit voller Gebrauchsfähigkeit“, so Poduschka.

Das Urteil im Zivilprozess am Landesgericht Linz ergeht schriftlich. (Bild: Alexander Schwarzl)
Das Urteil im Zivilprozess am Landesgericht Linz ergeht schriftlich.

Besitzer will Geld zurück
Interessant: Laut Sachverständigem sei dies aber kein Mangel bei einem im Jahr 2018 gekauften elektrisch betrieben VW. Heute wären alle E-Autos schon viel besser beim Reichweitenhalten als vor drei Jahren. Nun muss das Gericht entscheiden. Anwalt Poduschka. „Aus unserer Sicht liegt ein vom Verkäufer veranlasster Irrtum vor, der zur Vertragsaufhebung berechtigt.“ Sieht dies das Gericht auch so, könnte der Autobesitzer den Wagen zurückgeben und den Kaufpreis samt Zinsen zurückerhalten. Für die 10.000 gefahrenen Kilometer würde ein Benutzerentgeld abgezogen.

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