Türkis-grüne Einigung

Kronzeugenregelung wird um sieben Jahre verlängert

Politik
25.10.2021 12:24

Die Kronzeugenregelung wird um sieben Jahre verlängert. Die türkis-grüne Regierung hat sich rechtzeitig vor dem Auslaufen der Regelung auf einen Entwurf geeinigt, der am Montag in Begutachtung geht, wie das Justizministerium von Alma Zadic (Grüne) mitteilte. Neu ist, dass potenzielle Kronzeugen künftig auch an die Kriminalpolizei und nicht nur an die Staatsanwaltschaft herantreten können. Die Debatte um eine Verlängerung der Kronzeugenregelung wurde durch die Ermittlungen gegen die ÖVP neu befeuert. Es wurde gemutmaßt, dass einer der Beschuldigten Kronzeuge werden könnte.

Ein Kronzeuge kann mit einer deutlichen Strafmilderung rechnen, wenn er sein Wissen über kriminelle Handlungen mit den Ermittlern teilt. Er muss allerdings freiwillig und aktiv an die Staatsanwaltschaft oder nun auch an die Kriminalpolizei herantreten. Sein Beitrag zur Aufklärung des Falls muss außerdem das Gewicht der eigenen Tat bei Weitem übersteigen.

Die Verlängerung dieser Regel bis Ende 2028 soll mit einigen Änderungen noch dieses Jahr beschlossen werden, derzeit ist sie mit Jahresende befristet. Im Vorfeld hatte sich die Opposition geschlossen für eine Verlängerung ausgesprochen. Die Zeit zur Begutachtung des Entwurfs ist nicht unbedingt üppig, Ende der Frist ist schon in zwei Wochen am 8. November.

Im Zuge der Ermittlungen der Korruptionsstaatsanwälte gegen die ÖVP rückte die Kronzeugenregelung neu in den Fokus. (Bild: APA/HERBERT NEUBAUER)
Im Zuge der Ermittlungen der Korruptionsstaatsanwälte gegen die ÖVP rückte die Kronzeugenregelung neu in den Fokus.

WKStA in Bewertung eingebunden
Die bisherige Regel wurde jetzt neu bewertet. In diesen Prozess wurden die Behörden eingebunden, die sie am häufigsten anwenden,  teilte das Justizministerium mit. Dazu gehörten die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), die Bundeswettbewerbsbehörde und der Bundeskartellanwalt. Ein Kritikpunkt war bisher, dass ein potenzieller Kronzeuge nur an die Staatsanwaltschaft herantreten konnte. In Zukunft soll das explizit auch bei der Kriminalpolizei möglich sein, wie im Paragraf 209a der Strafprozessordnung ergänzt wird.

Beim Sonderfall der Kronzeugen im Zusammenhang mit kartellrechtlichen Zuwiderhandlungen wird laut Justizministerium der Vorschlag aufgegriffen, mehr auf den Beitrag der Mitarbeiter abzustellen, die zur Aufklärung beitragen. So soll die kartellrechtliche Kronzeugenregelung nur den Mitarbeitern zugutekommen, die mit den Ermittlern zusammenarbeiten.

„Die Kronzeugenregelung ist ein zentrales Instrument im Kampf gegen Kriminalität und Korruption und erleichtert die Ermittlungsarbeit der Staatsanwaltschaften“, betonte Zadic. „Wir konnten aus den Erfahrungen der letzten Jahre lernen und sie sogar noch verbessern.“ Man werde die Attraktivität für potenzielle Kronzeugen und die Verfahrensdauer „auf einer breiteren Grundlage weiterhin begleitend evaluieren“, versicherte die Ministerin.

Seit 2016 wurde die Regel 15-mal angewendet
Die Kronzeugenregelung war 2011 eingeführt worden, 2016 wurde sie bereits einmal um fünf Jahre verlängert. Den Kronzeugenstatus kann es bei Korruptions- und Wirtschaftskriminalität sowie bei Delikten mit Strafdrohung über fünf Jahre geben. Seit 2016 kam die Kronzeugenregelung laut Justizministerium 15-mal zum Tragen, wurde also das Verfahren gegen den Betroffenen zunächst „unter Vorbehalt späterer Verfolgung“ eingestellt. In vier dieser Fälle wurde das Verfahren mittlerweile endgültig eingestellt.

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