Im Fall der getöteten Kamerafrau laufen die Ermittlungen. Und auch die juristischen Folgen der Tragödie lassen sich nur erahnen. Als 1982 drei Menschen bei Dreharbeiten starben, wurden Regisseur und Mitarbeiter angeklagt - Freispruch!
Der Unfall hatte sich am letzten Tag der Dreharbeiten zu „Twilight Zone - Unheimliche Schattenlichter“ ereignet. Um die Aufnahme von Kampfszenen aus dem Vietnamkrieg realistischer zu machen, wurden Explosionen gezündet. Doch ebendiese zerstörten den Heckrotor eines Hubschraubers, der in etwa acht Metern Höhe vor der Kamera flog. Er kam ins Trudeln und tötete Schauspieler Vic Morrow (53) sowie die beiden Kinderschauspieler Myca Dinh Le (7) und Renee Shinn Chen (6). Die sechs Insassen des Hubschraubers erlitten bei dem Absturz lediglich leichte Verletzungen.
Angeklagte nach zehn Monaten freigesprochen
Es war das erste Mal, dass sich ein Filmregisseur wegen eines Verbrechens an einem Filmset vor Gericht verantworten musste: John Landis („Blues Brothers“, „Prinz aus Zamunda“) und weitere vier Personen waren wegen fahrlässiger Tötung angeklagt - unter ihnen der Pilot und der verantwortliche Mitarbeiter für Spezialeffekte. Die Staatsanwaltschaft argumentierte, dass Landis und die Crew sich fahrlässig verhalten hätten und außerdem Gesetze zum Einsatz von Kinderdarstellern missachtet hätten.
Der Prozess dauerte zehn Monate, im Mai 1987 wurden alle Angeklagten von den Vorwürfen freigesprochen. Die Familien der Opfer reichten später eine weitere Klage ein. Die betroffenen Parteien einigten sich letztendlich außergerichtlich.
Anklage auch bei Drama um Alec Baldwin?
Trotz der tödlichen Tragödie kam der Film zuvor im Sommer 1983 in die Kinos. Nach dem jüngsten Todesfall soll der Film „Rust“ jedoch nie in den Kinos erscheinen. Außerdem zweifeln Rechtsexperten daran, dass für den tragischen Tod der Kamerafrau niemand zur Verantwortung gezogen wird - so auch Anwalt Bryan Sullivan: „Letztendlich sind die Verdächtigen Angestellte der Produktionsfirma. Jegliche Haftung würde bei einer Zivilklage von deren Versicherung übernommen werden.“
Auch das Delikt der fahrlässigen Tötung steht einmal mehr im Raum. Sie trifft zu, wenn eine Person zwar rechtmäßig gehandelt hat, aber ihre mangelnde Vorsicht oder Fahrlässigkeit zum Tod einer anderen Person geführt hat.
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