Seilbahn-Unglück
Fall Eitan: Bub muss nach Italien zurückkehren
Im Streit unter Angehörigen um das Sorgerecht für den sechsjährigen Eitan, den einzigen Überlebenden des Seilbahnunglücks am Lago Maggiore in Italien, hat ein Gericht in Tel Aviv am Montag beschlossen, dass das Kind nach Italien zurückkehren soll. Dort lebte der Bub bis zu dem Unglück im Mai mit seinen Eltern.
Bei der Anhörung hinter verschlossenen Türen wurden in den vergangenen Tagen mehrere Zeugen befragt, unter ihnen Experten für italienisches Recht. Der Bub, der bei dem Unfall im Mai beide Eltern, den kleinen Bruder und zwei Urgroßeltern verloren hatte, lebte unmittelbar nach dem Unglück bei seiner Tante väterlicherseits und ihrer Familie in der lombardischen Stadt Pavia.
Heimlich nach Israel geflogen
Anfang September war er von dort von seinem Großvater mütterlicherseits heimlich und entgegen einer richterlichen Anordnung nach Israel geflogen worden. Die Staatsanwaltschaft der italienischen Stadt ermittelt nun gegen Eitans Großeltern und gegen eine dritte Person wegen Entführung.
Tante erhielt in Italien das Sorgerecht
Das Gericht in Tel Aviv beschloss am Montag, dass der Großvater für die Prozesskosten aufkommen muss, die rund 19.000 Euro betragen. Geprüft wurde vom Gericht, ob das Kind wieder in die Obhut der Tante väterlicherseits zurückgegeben werden soll. Sie hatte von den italienischen Behörden eigentlich das Sorgerecht für den Sechsjährigen erhalten.
Die Tante setzte auf das Haager Kindesentführungsübereinkommen, das sowohl Israel als auch Italien ratifiziert haben. Dieses soll Kinder vor Entführungen oder Verschleppungen in andere Länder schützen. Zudem sieht es vor, Kinder so schnell wie möglich in den Staat des bisherigen gewohnten Aufenthalts zurückzubringen.
„Es gibt keine Sieger und keine Verlierer“
Wann das Kind nach Italien zurückkehren wird, ist noch unklar. Nicht ausgeschlossen wird, dass der Großvater Einspruch gegen den Richterbeschluss einreichen wird. „Es gibt in diesem Fall keine Sieger und keine Verlierer. Wir denken nur an Eitan“, kommentierte die Tante den Richterspruch.
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