Nun gilt Zurückhaltung

Merkels Amtszeit zu Ende – was Regierung noch darf

Ausland
26.10.2021 15:53

Deutschland hat jetzt voraussichtlich für etwa sechs Wochen lang eine geschäftsführende Regierung. Der Grund: Mit der Konstituierung des neuen Bundestags endet offiziell die Amtszeit von Bundeskanzlerin Angela Merkel und ihrer Minister. Die Merkel-Regierung führt die Amtsgeschäfte aber weiter, bis das neue Kabinett ernannt und vereidigt ist. 

Am Nachmittag überreichte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier den Kabinettsmitgliedern von Union und SPD die Entlassungsurkunden. Die Kompetenzen der geschäftsführenden Regierung bleiben im Prinzip aber weitgehend unverändert. Sie kann nach wie vor Gesetze in den Bundestag einbringen und sogar einen Haushaltsentwurf vorlegen. Allerdings hat sie im Bundestag keine Koalition mehr hinter sich, die diese Entwürfe beschließen würde. Minister können noch Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften erlassen.

Angela Merkel nicht mehr auf der Regierungsbank, sondern auf der Zuschauertribüne des Bundestags (Bild: AP)
Angela Merkel nicht mehr auf der Regierungsbank, sondern auf der Zuschauertribüne des Bundestags

Es gelten „Versteinerungsprinzip“ und Zurückhaltung
Manches geht allerdings nicht mehr: So kann die geschäftsführende Kanzlerin keine Vertrauensfrage stellen. Ein Misstrauensvotum des neu gewählten Bundestages gegen einen geschäftsführenden Kanzler ist ebenfalls ausgeschlossen. Auch darf die Regierungschefin keine Minister mehr austauschen. Man nennt das „Versteinerungsprinzip“. Scheidet ein Minister etwa aus Gesundheitsgründen aus, werden seine Aufgaben von anderen Regierungsmitgliedern übernommen.

Generell gilt für eine geschäftsführende Regierung das Gebot größtmöglicher politische Zurückhaltung. Es ist Konsens, dass sie keine Entscheidungen mehr treffen sollte, die eine Nachfolgeregierung binden. Das gilt auch für die Außenpolitik.

Mit der Entlassungsurkunde folgt die Bitte von Präsident Steinmeier, dass Merkel die Amtsgeschäfte bis zur Vereidigung einer neuen Regierung weiterführt. (Bild: AFP)
Mit der Entlassungsurkunde folgt die Bitte von Präsident Steinmeier, dass Merkel die Amtsgeschäfte bis zur Vereidigung einer neuen Regierung weiterführt.

Noch zwei wichtige Termine für Merkel
Kanzlerin Merkel hat allerdings noch zwei wichtige außenpolitische Termine vor sich. Am Samstag reist sie zum G20-Gipfel nach Rom, bei dem es um Klimaschutz, die Pandemie-Bekämpfung und die Abfederung der wirtschaftlichen Corona-Folgen gehen wird. Merkel (CDU) hat dort allerdings ihren Finanzminister und wahrscheinlichen Nachfolger Olaf Scholz (SPD) quasi als „Aufpasser“ dabei. Anfang nächster Woche redet Merkel dann noch drei Minuten lang bei der Weltklimakonferenz im schottischen Glasgow. Dort wird sie aber nichts sagen, was nicht Konsens mit den drei Parteien ist, die gerade einen Koalitionsvertrag aushandeln.

Theoretisch kann das geschäftsführende Kabinett noch etliche Monate regieren. Es gibt keine Frist, innerhalb der ein neuer Bundeskanzler vom Bundestag gewählt werden muss. Die längste Periode mit einer geschäftsführenden Regierung gab es nach der Wahl 2017. Sie dauerte vom 24. Oktober 2017 bis zum 14. März 2018, also nahezu fünf Monate.

Bärbel Bas ist die neue Präsidentin des deutschen Bundestags. (Bild: AFP)
Bärbel Bas ist die neue Präsidentin des deutschen Bundestags.

Wieder Frau an der Bundestagsspitze
Erstmals seit 1998 ist mit Bärbel Bas wieder eine Frau zur Bundestagspräsidentin gewählt worden. Die 53 Jahre alte SPD-Politikerin erhielt bei der konstituierenden Sitzung des neuen Bundestags  576 von 724 abgegebenen Stimmen.

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