Bayern-München-Verteidiger Lucas Hernandez muss doch nicht ins Gefängnis. Die spanische Justiz gab der Berufungsklage der Anwälte des 25-jährigen Franzosen am Mittwoch kurz vor Ablauf der Frist zum Haftantritt statt. Die sechsmonatige Haftstrafe wegen häuslicher Gewalt war schon 2019 verhängt worden. Sie wurde laut Angaben des Gerichts in Madrid für vier Jahre auf Bewährung ausgesetzt. Zudem muss Hernandez eine Geldstrafe von 240 Tagsätzen zu je 400 Euro, also 96.000 Euro, zahlen.
Hintergrund des Falls ist ein handgreiflicher Streit von Hernandez mit seiner damaligen Freundin und heutigen Frau, der sich bereits vor viereinhalb Jahren - im Februar 2017 - ereignete, als der französische Fußball-Nationalspieler noch bei Atletico Madrid engagiert war. Beide wurden in der Folge wegen häuslicher Gewalt zu gemeinnütziger Arbeit und einem sechsmonatigen Kontaktverbot verurteilt.
Versöhnung während Kontaktverbot
Da sich die beiden schnell wieder versöhnten, verreisten Hernandez und seine Partnerin noch während des Kontaktverbots gemeinsam, womit der Weltmeister von 2018 gegen das Verbot verstieß. Ein Kontaktverbot bleibt in Spanien auch dann bestehen, wenn es eine Versöhnung gegeben hat, damit niemand zu einer solchen Aussöhnung genötigt werden kann.
Überraschendes Urteil
Das neue Urteil kommt überraschend - nicht nur, weil der Kampf gegen häusliche Gewalt in Spanien sehr ernst genommen wird. Experten hatten mehrheitlich erwartet, dass die Berufung abgelehnt werden würde, weil Hernandez kein sogenannter Ersttäter ist. Gegen den Fußballprofi gibt es nach Justizangaben insgesamt zwei rechtskräftige Verurteilungen wegen häuslicher Gewalt.
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