Experte analysiert

3G im Job: „Impfkontrolle durch die Vordertür“

Politik
27.10.2021 11:58

Der Wiener Rechtsanwalt Roland Gerlach sieht noch viele offene Fragen bei der Umsetzung der 3G-Regel am Arbeitsplatz. Für ihn ist die Verordnung jedenfalls eine „Impfkontrolle durch die Vordertür“, kritisierte der Arbeitsrechtsexperte am Mittwoch.

„Wie sollen die stichprobenartigen Kontrollen der Einhaltung der Regel praktisch durchgeführt werden? Ist es erlaubt, eine Liste über den Impfstatus der Mitarbeiter zu führen?“ Diese Fragen sind für Gerlach zum Beispiel noch ungeklärt.

„Es ist diese Verordnung anders nicht zu begreifen, als dass jetzt Impfen kontrolliert wird. Das wird wahrscheinlich auch sinnvoll sein, das zu tun, aber ich glaube, dass die Arbeitgeber dazu jetzt berechtigt sind“, so Gerlach im Ö1-„Morgenjournal“.

Zitat Icon

Ist es erlaubt, eine Liste über den Impfstatus der Mitarbeiter zu führen?

Rechtsanwalt und Arbeitsrechtsaexperte Roland Gerlach

Es sei wohl auch möglich, dass Arbeitgeber in Risikobranchen wie der Nachtgastronomie auch höhere Nachweise verlangen können. „Was man von Gästen erwarten darf, wird man wohl auch von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erwarten dürfen“, so der auf Arbeitsrecht spezialisierte Anwalt.

Verordnung gilt ab 1. November
Die Verordnung gilt ab 1. November, ab dann gilt am Arbeitsplatz „geimpft, genesen oder getestet“. Hat der Arbeitnehmer keinen Test, darf ausnahmsweise ein Antigentest vorgelegt werden - hier sieht Gerlach noch eine Unschärfe, „weil gerade der Paragraf 9, wo die Arbeitsstätten erfasst sind, in diese Ausnahmebestimmung offenbar nicht fällt“. Ob das jetzt ein legistischer Fehler ist oder tatsächlich so gemeint war, sei die Frage.

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