Künftig braucht es einen 3G-Nachweis für die Arbeitsstelle, wenn direkter Kontakt mit anderen Menschen besteht.
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Die 3G-Verordnung am Arbeitsplatz liegt vor, ganz eindeutig ist sie für viele aber noch nicht. Hier ein Überblick, was künftig geht bzw. bei Verstößen droht.
Wer kontrolliert die Einhaltung der 3G-Pflicht?
Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass die Vorgabe korrekt umgesetzt wird. Im Gesundheits- und Pflegebereich erfolgt das durch Einlasskontrollen, in anderen Bereichen gibt es eine schwächere Kontrollpflicht - laut ÖGB und AK eben nur stichprobenartig.
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Darf der Chef meine Daten dokumentieren?
Davon geht der Wiener Rechtsanwalt Roland Gerlach aus - jedenfalls wenn es der Mitarbeiter will: „Auf den Datenschutz verzichten darf man ja“, sagt er zu Ö1.
Darf der Chef also den Impfstatus abfragen?
Offensichtlich. Es sei die Verordnung „anders nicht zu begreifen, als dass jetzt Impfen kontrolliert wird“, so Gerlach: „Ich glaube, dass die Arbeitgeber dazu jetzt berechtigt sind.“
Darf der Chef strengere Maßnahmen anordnen?
Die Verordnung legt schon Mindeststandards für Arbeitsorte fest. So gelten dort, wo das Risiko größer ist, von vornherein strengere Regeln - wie in Spitälern. Sonst können Arbeitgeber in begründeten Fällen verschärfen. Was ein „begründeter Fall“ ist, ist nicht definiert. Sein könnte das dann, wenn besonders gefährdete Gruppen anwesend sind, z.B. Schwangere.
Verwaltungsrechtlich gilt: Wer ohne Nachweis seinen Arbeitsplatz betritt, dem drohen bei einer behördlichen Kontrolle Verwaltungsstrafen von bis zu 500 Euro bzw. dem Chef bis zu 3600 Euro. Arbeitsrechtlich gilt: Ohne Nachweis darf der Arbeitsort nicht betreten werden - ob man für die Dauer seiner Säumnis bezahlt wird oder mit Versetzungen, Kündigungen und Co. rechnen muss, muss im Einzelfall beurteilt werden.
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