Wer kontrolliert?

Was 3G am Arbeitsplatz jetzt konkret bedeutet

Österreich
28.10.2021 06:00

Die 3G-Verordnung am Arbeitsplatz liegt vor, ganz eindeutig ist sie für viele aber noch nicht. Hier ein Überblick, was künftig geht bzw. bei Verstößen droht.

  • Wer kontrolliert die Einhaltung der 3G-Pflicht?
  • Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass die Vorgabe korrekt umgesetzt wird. Im Gesundheits- und Pflegebereich erfolgt das durch Einlasskontrollen, in anderen Bereichen gibt es eine schwächere Kontrollpflicht - laut ÖGB und AK eben nur stichprobenartig.
(Bild: stock.adobe.com)
  • Darf der Chef meine Daten dokumentieren?
  • Davon geht der Wiener Rechtsanwalt Roland Gerlach aus - jedenfalls wenn es der Mitarbeiter will: „Auf den Datenschutz verzichten darf man ja“, sagt er zu Ö1.
  • Darf der Chef also den Impfstatus abfragen?
  • Offensichtlich. Es sei die Verordnung „anders nicht zu begreifen, als dass jetzt Impfen kontrolliert wird“, so Gerlach: „Ich glaube, dass die Arbeitgeber dazu jetzt berechtigt sind.“
  • Darf der Chef strengere Maßnahmen anordnen?
  • Die Verordnung legt schon Mindeststandards für Arbeitsorte fest. So gelten dort, wo das Risiko größer ist, von vornherein strengere Regeln - wie in Spitälern. Sonst können Arbeitgeber in begründeten Fällen verschärfen. Was ein „begründeter Fall“ ist, ist nicht definiert. Sein könnte das dann, wenn besonders gefährdete Gruppen anwesend sind, z.B. Schwangere.
  • Welche Folgen drohen?
  • Verwaltungsrechtlich gilt: Wer ohne Nachweis seinen Arbeitsplatz betritt, dem drohen bei einer behördlichen Kontrolle Verwaltungsstrafen von bis zu 500 Euro bzw. dem Chef bis zu 3600 Euro. Arbeitsrechtlich gilt: Ohne Nachweis darf der Arbeitsort nicht betreten werden - ob man für die Dauer seiner Säumnis bezahlt wird oder mit Versetzungen, Kündigungen und Co. rechnen muss, muss im Einzelfall beurteilt werden.
Porträt von Kronen Zeitung
Kronen Zeitung
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