Der langwierige Prozess um den Ex-Geschäftsführer eines südsteirischen Schlachthofs, der genussuntaugliches Fleisch verkauft haben soll, ging am Donnerstag in die nächste Runde. Bei Fragen zur Fleischentsorgung verstrickten sich Zeugen in Widersprüchen. Es wurde erneut vertagt.
Nach unzähligen Verhandlungsstunden seit dem Prozessauftakt im Februar saß der Angeklagte am Donnerstag erneut vor dem Richter. Das Hauptaugenmerk lag dieses Mal auf der Entsorgungspraxis bei genussuntauglichem Fleisch.
Nur ein „Chaos-Tag“
Im Herbst 2019 wurde bekannt, dass in einem südsteirischen Schlachthof „Gammelfleisch“ unter die normale Ware gemischt worden war. Der damalige Geschäftsführer bleibt weiter bei seiner Version: Er übernehme Verantwortung für einen „Chaos-Tag“, an dem wegen einer defekten Waage tatsächlich genussuntaugliches Fleisch in den Handel gelangte. Über Jahre gängige Praxis sei dies aber nicht gewesen. Er hielt auch an seiner Aussage fest, wonach es bis 2019 in vielen Schlachthöfen üblich gewesen sei, ausgeschiedene Schweinehälften widerrechtlich im „Knochencontainer“ zu entsorgen.
Schweinehälften im Knochen-Container
Richter Gerhard Leitgeb wollte sich tiefere Einblicke in die Abläufe der Tierkörperverwertung (TKV) verschaffen und befragte dazu unter anderem einen Lkw-Fahrer. Dieser behauptete, er habe nie gesehen, dass Schweinehälften bei den Knochen landeten. Der nächste Zeuge hingegen, ein Freund des Angeklagten, will genau das aber in einem Gespräch mit dem Fahrer gehört haben - was eine vom Verteidiger vorgespielte Tonbandaufnahme untermalt. „Das bin nicht ich“, bestritt der Fahrer die Echtheit der Tonaufnahme.
Auch die Befragung eines TKV-Geschäftsführers strotzte vor Ungereimtheiten. Der Prozess wird im Dezember fortgesetzt.
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