Demnächst wird der Grenzwert für Stufe 2 erreicht. Wegen der Vorlaufzeit könnte aber gleich Stufe 3 kommen. Verschärft wird auch im Job: Aus 3 G soll 2,5 G werden.
5861 Neuinfektionen am Freitag, Werte wie vor fast einem Jahr: Am 26. November 2020 waren es 5526, damals aber bei mehr als doppelt so hohen Hospitalisierten- und Todeszahlen (Grafik). Was sich hier ableiten lässt: Die Lage ist wieder ernst – aber doch eine andere als 2020. Unterschied: die Impfung.
Im Spitalsbereich wird es eng
Wobei es auch im Spitalsbereich eng wird: 1370 Hospitalisierte gestern, um 81 mehr als tags davor. 280 davon auf der Intensiv – ein Plus von 15. So wird bald die 300er-Grenze bei den belegten Intensivbetten überschritten sein. Heißt: Wir stehen kurz vor Stufe 2 im Stufenplan der Regierung – mit Verschärfungen: 2 G (geimpft, genesen) für Nachtgastro und Veranstaltungen ohne fixe Sitzplätze mit mehr als 500 Personen, „Wohnzimmertests“ gelten nicht mehr. Aber: Stufe 2 hat eine Vorlaufzeit von sieben Tagen. Was bei dem Tempo, in dem die Zahlen steigen, bedeutet, dass wir noch vor Eintritt von Stufe 2 über die nächste Grenze (400 Betten) sein könnten. Dann springen wir praktisch direkt in Stufe 3, die keine Vorlaufzeit hat.
Stufe 2 und 3 theoretisch gleichzeitig in Kraft
Die Ampelkommission hat sich bereits für ein Vorziehen von Maßnahmen ausgesprochen, statt die sieben Tage abzuwarten. Sieht die Regierung anders: „Der Stufenplan gibt klar die Richtung vor“, so Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein. Er geht davon aus, dass in einer Woche der Schwellenwert von 400 erreicht ist: „In diesem Fall werden Stufe 2 und 3 zeitgleich in Kraft treten.“ Praktisch heißt Stufe 3: In Bereichen mit 3G gilt nur noch 2,5G (geimpft, genesen, PCR-getestet). Auch soll aus den ab 1. November geltenden 3G am Arbeitsplatz mit 15. November 2,5G werden.
Verschärfungen auch in Oberösterreich und Tirol
Dabei verschärfen immer mehr Länder, zuletzt Tirol und Oberösterreich: Letzteres setzt ab 8. November 2G bei Nachtgastro und Co. ein. In Tirol gilt dann zusätzlich Maskenpflicht im Handel, Museen, Bibliotheken sowie 2,5G im medizinischen Bereich wie Pflegeheime.
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