Für die geschätzt 10.000 Besitzer illegaler Freizeitwohnsitze in Tirol wird es offenbar immer enger. Bezeichnend dafür ist eine aktuelle Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts. Es stützt die Stadt Kitzbühel, die nach mehreren Kontrollen einem Münchner diese Art der Nutzung seines Hauses untersagt hatte.
Der Sohn geht in München zur Schule, kein Auto ist in Kitzbühel zugelassen, bei zigfachen Kontrollen über Monate hinweg fand man das in den 1990er-Jahren gebaute Haus meist leer vor.
Kein Licht, keine Bewegung, verfallene Kürbisse
Penibel dokumentierte dies eine eigens dafür angestellte Juristin der Stadt. In den Protokollen heißt es: „Kein Licht, keine Bewegung, verfallene Kürbisse als Dekoration“, eine Mitteilung der Post beim Eingang sei lange unangetastet geblieben. Bei einer Kontrolle am 17. Dezember des Vorjahres traf man die Familie an – der Weihnachtsurlaub in den Bergen hatte begonnen. Von 10. März bis 12. August – ganze fünf Monate lang – sei heuer aber niemand da gewesen.
Widmung lautete nur auf ganzjährigen Wohnbedarf
Dies alles mündete in einem Bescheid der Stadt, konkret in einer Untersagung der Benutzung als Freizeitwohnsitz. Die einstige Widmung hatte „für den ganzjährigen Wohnbedarf“ gelautet. Da halfen auch Erklärungen des Münchners nichts, er nutze das Gebäude ja (auch) für Meetings und Konferenzen. Und es half auch nichts, dass er bei der Suche nach einem Ausweg am 10. September seine Schwiegereltern zum Hauptwohnsitz angemeldet hatte.
Das Landesverwaltungsgericht schmetterte zudem auch die Beschwerde ab, dass mit den Kontrollen in das Grundrecht und „den hohen Stellenwert des Privat- und Familienlebens“ eingegriffen worden sei.
Solche Verfahren häufen sich in jüngster Zeit.
Christoph Purtscher, Präsident des Landesverwaltungsgerichts
„Solche Verfahren häufen sich in jüngster Zeit“, bestätigt Christoph Purtscher, Präsident des Landesverwaltungsgerichts. Ob der Verwaltungsgerichtshof in Wien den Fall anders beurteilen könnte? „Auch dort wird dies in der Regel sehr streng gesehen“, macht er dem Münchner wenig Hoffnung im Fall einer außerordentlichen Revision.
Land macht Luft für „Sünder“ immer dünner
Das Land Tirol hat die Maßnahmen gegen illegale Freizeitwohnsitze verschärft. 2016 wurde die „Mitwirkungspflicht“ des Betreffenden bei Nachweisen fixiert, 2020 der Zugriff auf Daten von Energieversorgern (Stromverbrauch als Indiz). Vor zwei Wochen segnete der Landtag „Gemeinde-Sheriffs“ ab, in Kitzbühel nutzt man Ähnliches schon länger.
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