Für die Bezirke Perg, Steyr-Land und Vöcklabruck tritt ab Dienstag, 0 Uhr, der Hochinzidenzerlass des Bundes in Kraft. Für alle Personen, die die genannten Bezirke verlassen wollen, gilt daher eine Ausreise-Testpflicht - unabhängig von ihrem Wohnsitz und der Aufenthaltsdauer im Bezirk. Eine Ausreise-Testpflicht gilt bereits auch für die Bezirke Braunau, Freistadt, Gmunden und Grieskirchen.
Der Bezirk Perg liegt mit seiner gemittelten Sieben-Tage-Inzidenz von 520,3 über der durch den Erlass definierten Grenze von 500. Der Bezirk Steyr-Land liegt mit seiner gemittelten Sieben-Tage-Inzidenz von 521,6 über der durch den Erlass definierten Grenze von 500. Der Bezirk Vöcklabruck liegt mit seiner gemittelten Sieben-Tage-Inzidenz von 545,7 über der durch den Erlass definierten Grenze von 500. Auch die Bezirke Braunau, Freistadt, Gmunden und Grieskirchen, für die schon bisher eine Ausreise-Testpflicht gilt, liegen nach wie vor über ihren jeweiligen Grenzwerten.
Punktuelle Kontrollen
In enger Abstimmung mit den Bezirksverwaltungsbehörden vor Ort, der Landespolizeidirektion und dem Österreichischen Bundesheer wird es daher zu punktuellen Ausreisekontrollen kommen, um das Infektionsgeschehen in den Regionen möglichst rasch und effektiv einzudämmen und zu verhindern, dass auch in anderen Regionen die Infektionszahlen stark ansteigen. Als Nachweis gilt laut Bundes-Erlass ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf oder ein negativer Antigen-Test, nicht älter als 24 Stunden. Falls erforderlich, werden seitens des Landes zusätzliche Testkapazitäteneingerichtet.
Alle Testmöglichkeiten finden Sie hier.
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