Die 3G-Regelung am Arbeitsplatz ist seit Montag mit einer Übergangsregelung in Kraft, bei Nichtbeachtung drohen hohe Strafen.
Am Feiertag war noch nicht viel davon zu spüren, am Dienstag, wenn der Großteil des Landes zur Arbeit zurückkehrt, aber schon. Mit dem Stichtag 1. November ist die 3G-Regel am Arbeitsplatz in Kraft getreten. Das bedeutet, dass all jene, die am Arbeitsort physischen Kontakt zu anderen Personen nicht ausschließen können, seither einen Impf-, Genesungs- oder Testnachweis mit sich führen müssen.
Übergangsfrist mit FFP2-Maske
Entgegenkommend ist dabei noch eine 14-tägige Übergangsfrist: Bis 14. November können alle, die in der Arbeitsstätte keinen Nachweis dabei haben, stattdessen durchgehend eine FFP2-Maske tragen.
Die Kontrolle und damit die Verantwortung liegt fortan beim Arbeitgeber, der die Einhaltung der Regel am Arbeitsort stichprobenartig überprüfen muss. Bei Verstößen drohen Strafen für Arbeitnehmer bis zu 500 Euro, für Arbeitgeber bis zu 3600 Euro.
Kritik an chaotischen Bestimmungen
Es kann aber noch härter kommen: Diese 3G-Regelung wird österreichweit ab der Phase 3 des 5-Stufenplans zu einer 2,5-G-Regel (nur PCR-Test gültig) – und zwar ab einer Intensivstationen-Belegung von 400 Covid-Patienten. Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein erwartet dies für Ende dieser oder Anfang kommender Woche.
Arbeitsrechtler, Handel und Industrie haben, wie berichtet, in den vergangenen Tagen viel Kritik an den chaotischen Bestimmungen am Arbeitsplatz geübt. Darunter fällt etwa der Umstand, ob die Unternehmen Aufzeichnungen über den Status ihrer Mitarbeiter führen müssen – was im Widerspruch zum Datenschutzgesetz stehen könnte.
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