2000 Euro fixiert

Rentnerin ohne PC muss Filesharing-Strafe bezahlen

Digital
03.11.2021 12:46

Das Landgericht Köln hat sein Urteil gegen eine Rentnerin ohne PC, über deren Internetanschluss illegales Filesharing erfolgt sein soll, bestätigt: Die über 70 Jahre alte Frau, die laut eigenen Angaben den Umgang mit einem Computer nie erlernt hat, muss 2000 Euro Strafe zahlen, weil sie keinen anderen Verdächtigen benennen konnte.

In dem Fall wird schon länger prozessiert: Der Sohn der Dame - krone.at berichtete - hatte den Internetanschluss im Zuge der „Freifunk“-Bewegung Bekannten und der ganzen Hausgemeinschaft zur Verfügung gestellt. Wer die Urheberrechtsverletzung - im Jahr 2015 wurden die Filme „Interstellar“ und „Inherent Vice“ heruntergeladen - begangen hat, ist schwer nachvollziehbar.

Anschlussinhaberin ging in Berufung
Bereits vor einem Jahr wurde geurteilt, dass die Anschlussinhaberin dem Rechteinhaber Warner Bros. 2000 Euro Filesharing-Strafe zahlen muss. Die Betroffene ging in Berufung. Wie Golem.de mit Verweis auf die „Freifunker“-Anwältin Beata Hubrig meldet, wurde die Berufung abgewiesen und die Filesharing-Strafe vom Landgericht Köln nun bestätigt.

Das Gericht begründete die Strafe damit, dass die Rentnerin die Urheberrechtsverletzungen am PC ihres Sohnes begangen haben könnte. Ihre Einwände, keinen Computer zu besitzen und aufgrund ihres Alters auch nie den Umgang mit selbigem erlernt zu haben, womit sie auch keine Kenntnisse über Tauschbörsen oder BitTorrent-Downloads habe, fanden kein Gehör.

Gericht sieht „fahrlässiges Filesharing“
Weil die Dame niemand anderen benennen konnte, der über ihren Anschluss die Schwarzkopien heruntergeladen haben könnte, erfüllte sie die „sekundäre Darlegungslast“ nicht, geht aus den Informationen der Anwältin hervor. Damit habe die Rentnerin nach Auffassung des Gerichts „fahrlässig Filesharing betrieben“, wofür sie nun zur Verantwortung gezogen wird.

Angestoßen hatte den Fall eine vom Rechteinhaber beauftragte Firma, die Tauschbörsen nach illegalen Downloads durchsucht und im Auftrag des Medienkonzerns die IP-Adressen der Filesharer sammelt. Die Firma ließ sich vom Provider den Namen des Anschlussinhabers herausgeben und klagte.

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