„Ich war in einer Manie. Ich fühlte mich unbesiegbar“, versucht der 33-Jährige vor Gericht zu erklären, was bei der Verfolgungsjagd über die Westautobahn von Vorchdorf bis Haid in ihm vorgegangen ist. Es gab Streit mit der rumänischen Freundin, die ihm 10.000 Euro abgeknöpft hatte, seine Tabletten habe er zwar genommen, „aber es waren zu wenige“. Das Polizeiauto habe er bei voller Fahrt auf der A1 abgedrängt, weil er Angst gehabt hätte. Wäre er zurechnungsfähig gewesen, stünde er nun wegen vorsätzlicher Gemeingefährdung und Widerstand gegen die Staatsgewalt vor Gericht.
Klare Aussagen über seinen Zustand kommen von Psychiaterin Sabine Puritscher: Bei seiner Fahrt sei der Betroffene, wie Angeklagte, die zurechnungsunfähig sind, bezeichnet werden, eigentlich gar nicht in der Lage gewesen, ein Auto zu lenken. 2007, vor der Matura, war bei ihm eine schizoaffektive Störung diagnostiziert worden. Er muss ständig Medikamente nehmen.
Bedingte Einweisung in Anstalt
Die Staatsanwältin hat daher eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt. Diese wurde nur bedingt ausgesprochen. Der Betroffene muss aber Auflagen, wie etwa eine Wohnbetreuung, erfüllen.
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