„Koste es, was es wolle“: Mit diesen Worten stellte der Finanzminister zum ersten Corona-Lockdown im März 2020 finanzielle Hilfen in Form von Kurzarbeit für alle Unternehmer in Aussicht. Ein Paket-Unternehmer kassierte für einen Teil seiner Mitarbeiter - obwohl voll gearbeitet wurde. Das sei Betrug, urteilte die Richterin und verkündete eine Bewährungs- und Geldstrafe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Betrug mit Covid-Unterstützung lastete der Staatsanwalt dem afghanischen Unternehmer im Salzburger Landesgericht an, der im Speditionsbereich tätig war und als Sub-Unternehmer beispielsweise für die Post Pakete ausliefern ließ. Der Selbstständige habe Kurzarbeit beantragt und mehr als 100.000 Euro kassiert – obwohl seine 150 Arbeiter vollbeschäftigt waren.
Angeklagter zeigte sich geständig
„Er wusste damals nicht, wie es weiter geht“, erzählte Verteidiger Wolfgang Hauptmann. Ihm sei geraten worden, Kurzarbeit zu beantragen. Doch trotz Lockdown brummte das Paket-Geschäft wieder. Der Verteidiger betonte: „Mein Mandant hat jeden Cent zurückgezahlt.“ Die Anklagebehörde ortete einen Schaden von rund 30.000 Euro wegen 28 Mitarbeitern, die bis Mitte Mai zur Kurzarbeit angemeldet waren – damit habe er das AMS betrogen. Gegenüber Richterin Dagmar Schmidt gestand der Unternehmer: „Ja, ich habe die Covid-Hilfen erhalten und wieder zurückgezahlt.“
Deshalb zeigte sich das Gericht von seiner milden Seite: neun Monate auf Bewährung plus 720 Euro Geldstrafe – nicht rechtskräftig.
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