Die in der Causa des suspendierten Justiz-Sektionschefs Christian Pilnacek zuständige Staatsanwaltschaft Innsbruck hat gegen dessen am Wiener Straflandesgericht erfolgten Freispruch vom Vorwurf der Verletzung des Amtsgeheimnisses Berufung angemeldet. Dies bestätigte der Sprecher der Innsbrucker Anklagebehörde, Hansjörg Mayr, dem „Ö1“-Mittagsjournal am Donnerstag. Nun ist das Oberlandesgericht (OLG) Wien am Zug.
Die Richterin war am Mittwoch dem Strafantrag der Ankläger nicht gefolgt. Pilnacek habe zwar Informationen über Ermittlungen gegen eine Journalistin der Tageszeitung „Die Presse“ sowie das geplante Vorgehen der Staatsanwaltschaft an eine andere Journalistin weitergegeben. Dadurch seien aber weder öffentliche noch private Interessen verletzt worden.
Anklagebehörde ortet Interessenskonflikt
Diese Ansicht teilt die Innsbrucker Anklagebehörde jedoch nicht, so Mayr: „Und zwar sehen wir als öffentliches Interesse, dass grundsätzlich eine Anfangsverdachtsprüfung nicht öffentlich erfolgen soll, und daher eben das Geheimnis zu wahren ist. Und weiters sehen wir auch ein privates Interesse verletzt, nämlich dass grundsätzlich eine angezeigte Person ein Interesse daran hat, dass nicht berichtet wird, dass sie angezeigt wurde“, argumentierte der Sprecher der Innsbrucker Staatsanwaltschaft.
Neben diesem Verfahren und einem Disziplinarverfahren laufen gegen Pilnacek noch weitere Ermittlungen - darin geht es unter anderem auch um die Weitergabe von Informationen aus Strafverfahren.
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